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Zwischen Anlegerschutz und Wettbewerbsfähigkeit. 5. EUROFORUM-Jahrestagung: „Brennpunkt AG“ 2. und 3. Dezember 2004, Berlin.

Düsseldorf (ots)

Düsseldorf, November 2004. Mit der Umsetzung
eines 10-Punkte- Programms hat das Bundesfinanzministerium gemeinsam
mit dem Justizministerium begonnen, das Kapitalmarkt-Recht zu
reformieren. Nach der Verabschiedung des Bilanzrechtsreformgesetzes,
des Bilanzkontrollgesetzes sowie des
Anlegerschutzverbesserungsgesetzes sollen noch in diesem Jahr drei
Gesetze zum Anfechtungsrecht auf den parlamentarischen Weg gebracht
werden und bereits im Frühjahr 2005 in Kraft treten. Der
Gesetzesentwurf zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des
Anfechtungsrechts (UMAG) sowie die Vorschläge zum
Kapitalmusterverfahrensgesetz (KapMuG) und
Kapitalinformationshaftungsgesetz (KapInHaG) werden von
Anlegerschützern begrüßt. Von den Aktiengesellschaften werden die
vorgesehenen Haftungsklauseln für Manager allerdings als
wettbewerbsfeindlich für den Finanzplatz Deutschland eingeschätzt.
Die 5. EUROFORUM-Jahrestagung „Brennpunkt AG“ greift die geplanten
Änderungen im Kapitalmarktrecht auf und stellt die aktuellen
Entwicklungen in der Gesetzgebung und der Rechtssprechung sowie
Neuerungen im Umfeld der Hauptversammelung vor. Die Auswirkungen des
europäischen Gesellschaftsrechts werden diskutiert und die Debatte
um den Corporate-Governance-Kodex wird auf der etablierten
Jahrestagung fortgesetzt. Den Entwurf zum UMAG stellt Ministerialrat
Prof. Dr. Ulrich Seibert (Bundesministerium der Justiz) vor. Die
Auswirkungen des UMAG auf die Hauptversammlungspraxis kommentiert
Hans-Ulrich Wilsing (Linklaters Oppenhoff & Rädler). Für Wilsing
werden „durch die Modernisierung der gesetzlichen Regelungen über
die Anfechtungsklage, ergänzt durch die (...) Einführung eines
Freigabeverfahrens für strukturändernde Beschlüsse, Gesellschaften
in die Lage versetzt, zeitnah eine Klärung über die Wirksamkeit von
Strukturmaßnahmen, insbesondere von Unternehmenszusammenschlüssen
und Kapitalerhöhungen herbeizuführen.“ (Quelle: EUROFORUM)
Als Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) spricht Elisabeth Roegele über Neuerungen in der Ad-hoc-
Publizität und bei Director’s Dealings durch das
Anlegerschutzverbesserungsgesetz und Klaus-Jürgen Strunk über
Entwicklungen in der Aufsichtsratspraxis. Einen Überblick über
aktuelle aktienrechtliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofes gibt
Prof. Dr. Wulf Goette (Richter am Bundesgerichtshof).
Das vollständige Programm finden Sie unter:www.euroforum.de/p16940
Weitere Informationen:
Dr. phil. Nadja Thomas
Presse & Öffentlichkeitsarbeit
EUROFORUM Deutschland GmbH
Prinzenallee 3
40549 Düsseldorf
Tel.: +49 211/96 86-3387
Fax:  +49 211/96 86-4387
E-Mail:  nadja.thomas@euroforum.com
EUROFORUM Deutschland GmbH
EUROFORUM Deutschland GmbH ist eines der führenden Unternehmen für
Konferenzen, Seminare, Jahrestagungen und schriftliche Management-
Lehrgänge. Seit 1993 ist EUROFORUM Deutschland GmbH Exklusiv-Partner
für Handelsblatt-Veranstaltungen, seit 2003 ebenfalls
Kooperationspartner für Konferenzen der WirtschaftsWoche. Mit rund
200 Mitarbeitern haben im Jahr 2003 mehr als 800 Veranstaltungen in
über 20 Themengebieten stattgefunden. Rund 36 000 Teilnehmer
besuchten im vergangenen Jahr EUROFORUM-Veranstaltungen. Der Umsatz
lag 2003bei rund 50 Millionen Euro.
Weitere Veranstaltungen zum Thema Recht finden Sie im Internet
unter: www.euroforum.de/recht.htm
Pressemitteilung im Internet:www.euroforum.de/presse/ag
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=6625
Ansprechpartner für die Redaktion:
Claudia Büttner
Leitung Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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Tel.: +49 (0) 211 / 9686 3380
Fax: +49 (0)211 / 9686 4380
E-Mail:  presse@euroforum.com

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