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Zurechnungen der Erträge bei ausländischen Stiftungen entfallen 4. EUROFORUM-Konferenz "Die Non-Profit-Organisation" 22. und 23. Januar 2009, Hotel Königshof, Bonn

Bonn/Düsseldorf (ots)

Dezember 2008. 2009 bleibt das
Gemeinnützigkeitsrecht durch Veränderungen in vielen Bereichen in 
Bewegung. Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 ändert sich
unter anderem § 15 des Außensteuergesetzes (AStG). Hier gilt bisher 
für ausländische Familienstiftungen, dass die Erträge einer Stiftung 
den im Inland ansässigen Stiftern oder Begünstigten zuzurechnen sind.
Dass heißt, sie erhöhen die Einkünfte der Stifter oder der 
Begünstigten. Die vorgesehene Änderung des § 15 AStG des 
Jahressteuergesetzes 2009 sieht den Wegfall der Zurechnung vor,  wenn
die Stiftung den Sitz oder die Geschäftsleitung in einem Staat der 
Europäischen Union hat und es nachweislich keine Scheinstiftung ist. 
Die Gesetzesänderung ist aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) notwendig geworden, allerdings bleibt die 
Besteuerung der Zuwendungen der Stiftung unberührt. 
(www.bundesfinanzministerium.de)
Auf der 4. EUROFORUM-Jahrestagung "Die Non-Profit-Organisation 
2009" am 22. und 23. Januar 2009 in Bonn erläutert der 
Steuerrechtsexperte und Vorsitzende der Jahrestagung Prof. Dr. Rainer
Hüttemann (Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn) die 
zahlreichen Änderungen mit Auswirkungen auf die gemeinnützigen 
Organisationen.
Ingo Graffe (Finanzministerium Rheinland-Pfalz) wird detailliert die 
Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht vorstellen und dabei unter 
anderem auf das Jahressteuergesetz 2009 und Änderungen des 
Anwendungserlasses zur Abgabeordnung eingehen. Außerdem beantwortet 
der Vertreter des Rheinland-Pfälzischen Finanzministeriums aktuelle 
Fragen zu dem "Hilfe für Helfer-Gesetz".
An einem der drei Thementische stellt Ralf Klaßmann (BDO 
Warentreuhand AG) Vor- und Nachteile der Gemeinnützigkeit aus 
steuerlicher Sicht dar. Den Problembereich Mittelverwendung und 
Nachweisführung behandelt Andreas Kümpel (Oberfinanzdirektion 
Rheinland). Er erörtert u.a. die Zuordnung von Ausgaben, die 
Mittelfehlverwendung sowie gemeinnützigkeitsrechtliche Rücklagen.
Aktuelle Zweifelsfragen zur Gemeinnützigkeit, wie 
Mittelbeschaffungskörperschaften, Problembereiche beim Zweckbetrieb 
oder auch Abgrenzungsfragen bei Werbung und Sponsoring behandelt 
Horst Eversberg (Finanzministerium des Landes NRW). Die neuen 
gesetzlichen Regelungen bei der Gemeinnützigkeit in Europa stellt Dr.
Stephan Schauhoff (Flick Gocke Schaumburg), Vorsitzender des zweiten 
Veranstaltungstages, dar. Unter anderem erläutert er die Vorgaben des
EuGH und die Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber.
Das vollständige Programm ist abrufbar unter:
http://www.euroforum.de/ots-npo09

Pressekontakt:

Sabrina Mächl
EUROFORUM - ein Geschäftsbereich der Informa Deutschland SE
Prinzenallee 3
40549 Düsseldorf

Tel.: +49 211/96 86-33 87
Fax: +49 211/96 86-43 87
E-Mail: presse@euroforum.com

Original-Content von: EUROFORUM Deutschland GmbH, übermittelt durch news aktuell

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