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Mehr Lohn fürs Ehrenamt 3. EUROFORUM-Jahrestagung "Die Non-Profit-Organisation 2008" 24. und 25. Januar 2008, Köln, Best Western Premier Hotel Regent International

Düsseldorf (ots)

Köln/Düsseldorf, 30. November 2007. Am
21.09.2007 wurde die umfassende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts 
vom Bundesrat verabschiedet. Damit kann das Gesetz rückwirkend zum 1.
Januar 2007 in Kraft treten. Erstmals gibt es deutliche 
Steuervergünstigungen für die Vorstandsarbeit und alle, die sich 
ehrenamtlich engagieren. Vereine und Verbände können mit der neuen 
Ehrenamtspauschale bis zu 500 Euro im Jahr steuerfrei an engagierte 
nebenberufliche Vereinsmitarbeiter zahlen. Profitieren werden 
ehrenamtliche Vereinsvorstände, aber auch weitere Vereinshelfer bis 
hin zum Platzwart, wenn sie für ihren ehrenamtlichen Einsatz eine 
Aufwandsentschädigung erhalten. Darüber hinaus wird der 
"Übungsleiterfreibetrag" von bisher 1.848 Euro auf 2.100 Euro erhöht.
Auch bei der "wirtschaftlichen Betätigung" erhalten gemeinnützige 
Organisationen mehr Steuerspielraum, denn die Zweckbetriebsgrenze 
wird von 30.678 Euro auf 35.000 Euro angehoben. Weitere finanzielle 
Anreize ergeben sich aus einem verbesserten Spenden- und 
Stiftungsrecht. (www.haufe.de, 12.11.2007).
Einen detaillierten Überblick der Gemeinnützigkeitsreform, aber 
auch Hinweise zu den weiterhin ungelösten Problemen gibt der 
Steuerrechtsexperte Prof. Dr. Rainer Hüttemann (Rheinische 
Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn) auf der 3. 
EUROFORUM-Jahrestagung "Die Non-Profit-Organisation" am 24. und 25. 
Januar 2008 in Köln. Thematische Schwerpunkte der Tagung sind die 
Neuregelungen beim Spendenabzug, die neue Rechtsprechung zur 
Umsatzsteuer, arbeitsrechtliche Fragen bei NPO sowie Kooperationen 
von gemeinnützigen Einrichtungen.
Werner Widmann (Ministerialdirigent, Mainz) wird detailliert das 
aktuelle Umsatzsteuerrecht vorstellen und dabei unter anderem auf 
Vorsteueraufteilung bei gemischter Nutzung, ermäßigte Steuersätze und
unentgeltliche Wertabgaben eingehen. Über freigiebige Zuwendungen und
Schenkungssteuer, Steuerbefreiungen von Forschungseinrichtungen, 
aktuelle Tendenzen zum Zweckbetrieb und Gemeinnützigkeit in der 
Insolvenz wird Dr. Peter Fischer (ehemaliger Vorsitzender Richter am 
Bundesfinanzhof) berichten. Am Beispiel der Auslagerung 
wirtschaftsberatender Tätigkeiten erläutert Fischer die 
Unmittelbarkeit der Zweckverwirklichung gemäß § 57 AO.
Die Kriterien einer erfolgreichen Kooperation von gemeinnützigen 
Einrichtungen stellt Steuerrechtsexperte Stephan Schauhoff (Partner, 
Flick Gocke Schaumburg) vor. Gemeinnützige Personengesellschaften, 
Aufträge der öffentlichen Hand und gemeinnützige Joint Ventures sind 
einige der Themen, auf die Schauhoff eingehen wird, um die 
Besonderheiten von Kooperationen im NPO-Bereich aufzuzeigen.
Abgrenzungsfragen und Problembereiche bei der Vermögensverwaltung 
sind Themen von Horst Eversberg. Der ehemalige Referatsleiter im 
Finanzministerium NRW grenzt die Vermögensverwaltung vom 
steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ab und geht unter
anderem auf Rücklagenbildung und Verluste in der Vermögensverwaltung 
ein.
Einzelheiten zum Programm sind im Internet abrufbar unter: 
www.euroforum.de/ots-npo08
Ansprechpartner:

Pressekontakt:

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Leiterin Presse & Öffentlichkeitsarbeit
Claudia Büttner
Telefon: +49(0)211/9686-3380
Fax: +49(0)211/9686-4380
presse@euroforum.com

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