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Deutscher Bauernverband (DBV)

Gesetz zum Verbot von Tiermehlen verabschiedet
Erste Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes

Bonn/Berlin (ots)

Der Deutsche Bauernverband unterstützt alle
Maßnahmen, die Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen durch BSE zu
schützen und das Vertrauen in die Produkte der tierischen Veredlung
zurückzugewinnen. Das von Bundestag (30. November 2000) und Bundesrat
(1. Dezember 2000) in kürzester Frist verabschiedete Gesetz zum
umfassenden Verbot von Tiermehlen soll diesen Zielen dienen. Die
Landwirtschaft und alle betroffenen Wirtschaftsbereiche werden die
neuen Regelungen unmittelbar in die Praxis umsetzen.
Der Verbraucherschutz macht nur Sinn, wenn in der gesamten
europäischen Gemeinschaft dieselben Vorsorge- und
Sicherheitsmaßnahmen zur konsequenten Anwendung kommen. Daher fordert
der Deutsche Bauernverband die Bundesregierung auf, umgehend
entsprechende Beschlüsse in Brüssel herbeizuführen.
Der Deutsche Bauernverband weist darauf hin, dass die erweiterten
Vorsorgemaßnahmen mit enormen wirtschaftlichen Belastungen für die
bäuerlichen Betriebe verbunden sind. EU, Bund und Länder stehen
gemeinsam in der Verantwortung, die zusätzlich entstehenden Kosten
der BSE-Maßnahmen zu übernehmen.
Der Deutsche Bauernverband bekräftigt, dass die vom Verbraucher zu
Recht verlangte höchstmögliche Sicherheit bei Nahrungsmitteln nur zu
gewährleisten ist, wenn alle Glieder in der Lebensmittelkette
einschließlich der Hersteller und Lieferanten von Futtermitteln ihre
volle Verantwortung im Sinne des Verbraucherschutzes wahrnehmen. Die
deutsche Landwirtschaft wird alles tun, um über die Einhaltung der
gesetzlichen Maßnahmen hinaus die Erwartungen der Verbraucher in
sichere und qualitativ hochwertige Nahrungsmittel zu erfüllen.

Kontakt:

Deutscher Bauernverband (DBV)
Geschäftsstelle Bonn: Telefon: 0228 / 8198 - 239 _ Telefax: 0228 /
8198 - 231
Geschäftsstelle Berlin: Telefon: 030 / 319 04 - 239 _ Telefax: 030 /
319 04 - 431

Original-Content von: Deutscher Bauernverband (DBV), übermittelt durch news aktuell

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