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Deutscher Bauernverband (DBV)

Bauernverband rät weiterhin vom GVO-Anbau ab - Gentechnik-Novelle trägt nicht zur Lösung der Haftungsfrage bei

Berlin (ots)

"Auch nach dem neuen Entwurf zum Gentechnik-Gesetz
bleiben wir aufgrund der unveränderten Haftungsregelungen dabei, vom 
Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen abzuraten". Dies erklärte der
Deutsche Bauernverband (DBV), nachdem Bundeslandwirtschaftsminister 
Horst Seehofer am 24. Juli 2007 auf einer Pressekonferenz in Berlin 
über die wichtigsten Inhalte des geplanten Gesetzes informiert hatte.
Der DBV erneuerte seine Position, dass für ihn bei der Anwendung der 
Grünen Gentechnik die Koexistenz aller Anbauformen absolute Priorität
besitzt. Mit der Vorlage eines Verordnungsentwurfes zur guten 
fachlichen Praxis beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen kommt 
der Gesetzgeber endlich einer lange vorgetragenen Forderung des 
Deutschen Bauernverbandes nach. Durch die Festlegung 
kulturspezifischer Anbauregeln müsse eine Beeinträchtigung 
benachbarter Landwirte ausgeschlossen werden, dabei sollten die 
Anbauabstände gemäß wissenschaftlichen Erkenntnissen auch aus der 
deutschen Sicherheitsforschung definiert und kontinuierlich überprüft
werden. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes ist es erforderlich, 
für alle Bewirtschaftungsformen zu einheitlichen Abständen zu 
gelangen.
Kritisch beurteilt der DBV, dass die angekündigte Präzisierung der
verschuldensunabhängigen Haftungsregelung im Gentechnikgesetz 
unterbleiben soll. Damit wird weder den Landwirten noch der 
Versicherungswirtschaft eine ausreichende Grundlage für die 
Kalkulierbarkeit möglicher Haftungsrisiken gewährt. Wer die gute 
fachliche Praxis einhalte, dürfe nicht mit Haftungsrisiken belastet 
werden. Ebenso müssten Landwirte, die keine gentechnisch veränderten 
Pflanzen anbauten, bei möglichen Schäden unbürokratisch und ohne 
Ausfallrisiko entschädigt werden. Nach Ansicht des DBV können diese 
Ziele für verbleibende Restrisiken jenseits der 
verschuldensabhängigen Haftung weiterhin nur umfassend durch einen 
Haftungsfonds erreicht werden, der von den Saat- und Pflanzgut 
liefernden Unternehmen wie auch von Landwirten, die gentechnisch 
veränderte Pflanzen anbauen, gespeist werden müsse. Alternative 
freiwillige Angebote der Saat- und Pflanzgutwirtschaft seien nur dann
akzeptabel, wenn sie ebenfalls einen belastbaren Anspruch für den 
geschädigten Landwirt sicherstellen.

Pressekontakt:

Kontakt:
Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel.: 030 / 31904 240

Original-Content von: Deutscher Bauernverband (DBV), übermittelt durch news aktuell

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