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BDI zum Entwurf des Umweltgesetzbuchs: - Nicht im Hauruck-Verfahren voranbringen - 1 200 Seiten Gesetzesentwurf soll in zwei Wochen beurteilt werden - Expertise wird praktisch ausgesperrt

Berlin (ots)

"Das Umweltministerium sperrt die Expertise der
Betroffenen bei der Erarbeitung des neuen Umweltgesetzbuchs praktisch
aus." Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf zu der am 
23. Mai 2008 eingeleiteten Anhörung der Betroffenen für ein 
Umweltgesetzbuch. "Bundesumweltminister Sigmar Gabriel wollte bei der
Erarbeitung des neuen Umweltgesetzbuchs (UGB) alle Betroffenen - 
Wirtschaft und Umweltverbände - umfassend beteiligen. Stattdessen 
sollen die Betroffenen jetzt in knapp zwei Wochen mehr als 1 200 
Seiten Gesetzestext und - begründung prüfen und bewerten. Das ist in 
der vorgegebenen Zeit nicht mit vernünftigem Ergebnis zu schaffen und
wird dem fachlich sehr anspruchsvollen Vorhaben nicht gerecht", 
erklärte Schnappauf.
"Der Bundesumweltminister hat das neue Umweltgesetzbuch als 
Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung, zum Bürokratieabbau und zur 
Investitionsförderung angekündigt. Die Industrie hatte hohe 
Erwartungen an das Umweltgesetzbuch. Gerade beim Abbau von 
Bürokratiekosten sind diese Erwartungen enttäuscht worden", sagte 
Schnappauf. "Bei Bürokratiekosten von ca. 42.000 EUR für die 
Neuzulassung oder ca. 88.000 EUR für die Änderung einer 
Industrieanlage werden höchstens 600 EUR gespart. Gleichzeitig 
entwertet der Gesetzentwurf wichtige Rechtsprechung. Bis wir wieder 
eine vergleichbare Rechtssicherheit haben, werden schlimmstenfalls 
bis zu 30 Jahre vergehen", warnte Schnappauf. "Vor diesem Hintergrund
sind die kurzen Fristen zur Stellungnahme für die Betroffenen beim 
besten Willen nicht nachzuvollziehen."

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BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
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Original-Content von: BDI Bundesverband der Deutschen Industrie, übermittelt durch news aktuell

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