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BGA: Angriff auf die Tarifvielfalt abwehren!

Berlin (ots)

"Das geplante Aufweichen der
Allgemeinverbindlichkeitskriterien ist ein herber Schlag für die 
Tarifautonomie! Der Gesetzentwurf zur Ausdehnung des 
Arbeitneh-mer-Entsendegesetzes auf das Gebäudereinigerhandwerk ist 
offensichtlich mit Blick auf die Einbeziehung weiterer Branchen 
konzipiert worden ist, deren Tarifverträge in einem vereinfachten 
Verfahren vom Bundesarbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärt 
werden sollen." Dies erklärt Anton F. Börner, Präsident des 
Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), heute in 
Berlin anlässlich der Be-fassung des Bundestages mit dem 
Gesetzentwurf zur Einbeziehung des Gebäude-reinigerhandwerks in das 
Arbeitnehmerentsendegesetz.
Das Gesetz ermöglicht es dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, 
auf Antrag lediglich einer Tarifvertragspartei einen tariflichen 
Mindestlohn für die gesamte Bran-che für allgemeinverbindlich zu 
erklären - unter Umgehung des regulären Weges zur 
Allgemeinverbindlichkeitserklärung. "Da der Tarifvertrag des 
Gebäudereinigerhand-werks bereits allgemeinverbindlich ist, hätte auf
diese Klausel verzichtet werden kön-nen. Die Einbeziehung des 
Gebäudereinigerhandwerks in das Arbeitnehmerentsen-degesetz muss eine
Ausnahme bleiben!", so der BGA-Präsident.
"Mit großer Sorge beobachten wir die Ambitionen von Teilen der 
Zeitarbeitsbranche, die Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz zu
erreichen und den dort abge-schlossenen Tarifvertrag zum Mindestlohn 
allgemeinverbindlich zu erklären. Damit wären andere Tarifwerke der 
Zeitarbeitsbranche teilweise unwirksam. Ein größerer Eingriff in die 
Tarifautonomie ist kaum vorstellbar!", warnt Börner, zugleich auch 
Prä-sident der Bundesvereinigung Deutscher Dienstleistungsunternehmen
(BVD). Als Tarifgemeinschaft für intermediäre Dienstleistungen 
vertritt die BVD mittelständische Unternehmen aus der 
Zeitarbeitsbranche, für welche Tarifverträge von BVD und den 
Christlichen Gewerkschaften Anwendung finden.
"Hier wird versucht, Wachstum in einer Branche zu verhindern, die 
einen geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrad aufweist. Es geht
hier nicht um den Schutz vor ausländischer Konkurrenz, sondern um das
Ausschalten der Wettbewerber. Die Tarifvielfalt mit passgenauen 
Lösungen für unterschiedliche Bedürfnisse darf nicht durch einen 
DGB-Einheitstarifvertrag platt gemacht werden", so Börner 
abschlie-ßend.
69, Berlin, 9. November 2006

Pressekontakt:

Ansprechpartner:
André Schwarz
Pressesprecher
Telefon: 030/ 59 00 99 520
Telefax: 030/ 59 00 99 529

Original-Content von: BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., übermittelt durch news aktuell

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