BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
"Schon ein ungewöhnlicher Vorgang" - BGH zur Postklage des BGA
Berlin (ots)
"Auch wenn der Bundesgerichtshof entschieden hat, dem Grundsatz des Vertrauensschutzes zu folgen, so hat er doch klar festgestellt, dass das damalige Vorgehen des Wirtschaftsministers rechtswidrig war. Insofern werten wir das BGH-Urteil als einen Teilerfolg, auch wenn der große Wurf nicht gelungen ist. Am Ende fehlte wohl das letzte Quäntchen Mut, die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden zu stärken und das rechtswidrige Vorgehen auch für unwirksam zu erklären." Dies erklärt Gerhard Handke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), heute in Berlin.
Der Bundesgerichtshof hatte zuvor entschieden, das rechtswidrig festgesetzte Porto aus Vertrauensschutzgründen zugunsten der Deutschen Post AG bestehen zu lassen.
"Überhöhte Briefentgelte sind nichts anderes, als eine Strafsteuer auf Briefbeförderungsleistungen zu Lasten der deutschen Postkunden bei gleichzeitiger Subvention der Post. So müssen die gesamte deutsche Wirtschaft und jeder einzelne Bürger für die ineffiziente Kostenstruktur des Monopolisten blechen. Umso wichtiger ist es, dass dieses überkommene Monopol tatsächlich Ende des Jahres ausläuft. Klare Gewinner sinkender Preise wären die deutschen Postkunden und nicht etwa die ausländische Postkonkurrenz", so der Hauptgeschäftsführer und abschließend: "Letztendlich führt das Urteil zu einer Art 'Ministererlaubnis' außerhalb von Recht und Gesetz. Die höchstrichterliche Entscheidung erschüttert das Vertrauen auch in die anstehende Liberalisierung der Gas- und Strommärkte."
39, Berlin, 15. Juni 2007
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