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BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.

"Schon ein ungewöhnlicher Vorgang" - BGH zur Postklage des BGA

Berlin (ots)

"Auch wenn der Bundesgerichtshof entschieden hat,
dem Grundsatz des Vertrauensschutzes zu folgen, so hat er doch klar 
festgestellt, dass das damalige Vorgehen des Wirtschaftsministers 
rechtswidrig war. Insofern werten wir das BGH-Urteil als einen 
Teilerfolg, auch wenn der große Wurf nicht gelungen ist. Am Ende 
fehlte wohl das letzte Quäntchen Mut, die Unabhängigkeit der 
Regulierungsbehörden  zu stärken und das rechtswidrige Vorgehen auch 
für unwirksam zu erklären." Dies erklärt Gerhard Handke, 
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und 
Außenhandels (BGA), heute in Berlin.
Der Bundesgerichtshof hatte zuvor entschieden, das rechtswidrig 
festgesetzte Porto aus Vertrauensschutzgründen zugunsten der 
Deutschen Post AG bestehen zu lassen.
"Überhöhte Briefentgelte sind nichts anderes, als eine Strafsteuer
auf Briefbeförderungsleistungen zu Lasten der deutschen Postkunden 
bei gleichzeitiger Subvention der Post. So müssen die gesamte 
deutsche Wirtschaft und jeder einzelne Bürger für die ineffiziente 
Kostenstruktur des Monopolisten blechen. Umso wichtiger ist es, dass 
dieses überkommene Monopol tatsächlich Ende des Jahres ausläuft. 
Klare Gewinner sinkender Preise wären die deutschen Postkunden und 
nicht etwa die ausländische Postkonkurrenz", so der 
Hauptgeschäftsführer und abschließend:  "Letztendlich führt das 
Urteil zu einer Art 'Ministererlaubnis' außerhalb von Recht und 
Gesetz. Die höchstrichterliche Entscheidung erschüttert das Vertrauen
auch in die anstehende Liberalisierung der Gas- und Strommärkte."
39, Berlin, 15. Juni 2007

Pressekontakt:

Ansprechpartner:
André Schwarz
Pressesprecher
Telefon: 030/ 59 00 99 520
Telefax: 030/ 59 00 99 529

Original-Content von: BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., übermittelt durch news aktuell

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