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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

Stadtwerke behaupten sich im Wettbewerb
Private Beteiligungen nehmen zu
Gegen Verschärfung des Kartellrechts

Düsseldorf (ots)

Die Stadtwerke haben sich im Wettbewerb bisher
gut behauptet. Auch drei Jahre nach der Liberalisierung der
Energiemärkte ist das von einigen prognostizierte Stadtwerkesterben
ausgeblieben. "Unsere Unternehmen haben weniger als 2 % ihrer
Haushaltskunden verloren. Das ist vor allem der Erfolg einer über
Jahrzehnte hinweg gepflegten hohen Kundenbindung der Stadtwerke."
Diese Bilanz zog OB Gerhard Widder, Präsident des über 970 Mitglieder
zählenden Verbands kommunaler Unternehmen e.V. am Vortag der
VKU-Verbandstagung 2001 in Düsseldorf.
Auch wenn die Zahl privater Beteiligungen ansteige, könne von
einem Ausverkauf der Stadtwerke keine Rede sein. Die Aufnahme eines
starken Partners könne durchaus Sinn machen, solange die kommunale
Identität nicht verloren gehe, so Widder. Vehement wehrt sich der
VKU-Präsident gegen eine Verschärfung des Kartellrechts. Dies würde
einen erheblichen Eingriff in Eigentumsrechte bedeuten, wogegen sich
der VKU zur Wehr setzen werde.
Die positive Erfolgsbilanz der Stadtwerke dürfe jedoch nicht
darüber hinwegtäuschen, dass der Umbruch der Energiemärkte noch in
vollem Gange sei. Bedenklich sei vor allem der immer noch anhaltende
Konzentrationsprozess bei den großen Energiekonzernen. Der Wettbewerb
brauche aber Wettbewerber, so Widder. Und nur die Vielzahl der
Stadtwerke könne dafür sorgen, dass dieser Pluralismus in der
Energiewirtschaft erhalten bleibe.
Die Konzerne würden sich vermehrt auch bei den Stadtwerken
einkaufen. Eine aktuelle Umfrage bei den VKU-Mitgliedern habe
ergeben, dass etwa 270 von den ca. 600 als AG oder GmbH firmierenden
Stadtwerken bereits einen privaten Dritten als Anteilseigner hätten.
In der Regel seien dies jedoch immer noch Beteiligungen unterhalb der
50 %-Grenze. Hinter dem Lob über die Marktvorteile und Kundennähe der
kommunalen Unternehmen stehe die Erfahrung der Energiekonzerne, dass
der Kampf um Einzelkunden um einiges teurer sei als die Möglichkeit,
über Stadtwerkebeteiligungen ganze Märkte zu kaufen. Dafür sei man
bereit, strategische Preise zu zahlen, die das Herz eines jeden
Kämmerers höher schlagen ließen, so Widder.
Private Beteiligungen könnten jedoch auch für ein Stadtwerk
durchaus Sinn machen. Durch strategische Partnerschaften hätten sich
zahlreiche kommunale Unternehmen bereits zu neuen schlagkräftigen
Einheiten formiert. Doch sei in jedem Einzelfall genau zu prüfen, in
welche Abhängigkeit man sich begebe. Diese werde nicht nur vom
Prozentsatz der Beteiligung bestimmt, sondern auch von der
Unternehmensstrategie und der Unternehmenskultur des neuen
Anteilseigners. Die kommunale Mehrheit sollte auf keinen Fall
leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden und es dürfe nicht sein, so
Widder, dass ein Stadtwerk zum regionalen Verkaufsbüro eines
Vorlieferanten degeneriere. "Auch bei privaten Beteiligungen dürfen
die Stadtwerke ihre Identität als kommunale Infrastrukturunternehmen
nicht verlieren."
Voll im Trend lägen horizontale Kooperationen von Stadtwerken
untereinander. Mittlerweile existierten über 50 Allianzen, an denen
mehrere hundert kommunale Unternehmen beteiligt seien. Der VKU
unterstütze solche Strategien, da sie nicht nur Synergieeffekte,
sondern auch Know-how freisetzen würden. Daneben könne man so auch
Bündel- und Kettenkunden, die an verschiedenen Standorten agierten,
gemeinsam ansprechen.
Noch würden die kommunalen Unternehmen jedoch durch viele
Gemeindeordnungen daran gehindert, entsprechend auf die
Herausforderungen des Wettbewerbs zu reagieren. Die Einschränkung
kommunaler Aktivitäten auf das Gebiet der Gemeindegrenzen und die
starre Haltung zum Aufbau neuer Geschäftsfelder seien heute nicht
mehr zeitgemäß - sogar diskriminierend - und müssten flächendeckend
abgeschafft werden. Die Stadtwerke wollten keine staatliche
Privilegien, sie benötigten aber politische Flankierungen, um gegen
ruinöse Konkurrenzformen geschützt zu sein. Aus diesem Grunde habe
sich der VKU auch vehement für eine gesetzliche Lösung bei der
Kraft-Wärme-Kopplung als einen der großen Optionsträger für den
Klimaschutz eingesetzt. Der aktuelle Gesetzesvorschlag schaffe jedoch
nicht genügend Anreize für notwendige Neuinvestitionen.
Keinesfalls wolle der VKU jedoch auf den liberalisierten Strom-
und Gasmärkten eine staatliche Interventionsspirale. Man stehe
weiterhin zum verhandelten Netzzugang und sei gegen den Aufbau
bürokratischer Regulierungsapparate, betont Widder. Das Ergebnis der
Verbändevereinbarungen Strom und Gas könne sich durchaus sehen
lassen, auch wenn es bei der Umsetzung an einigen Stellen noch hake.
Sollten allerdings gesetzliche Grundlagen für einen generellen
Sofortvollzug kartellrechtlicher Verfügungen im Bereich des
Netzzugangs sowie für die Beweislastumkehr zu Ungunsten der
Netzbetreiber geschaffen werden, so würden hierdurch bewährte Rechte
grundsätzlich auf den Kopf gestellt. Dies würde einen erheblichen
Eingriff in das Eigentum und in die unternehmerische Tätigkeit
bedeuten. Deshalb müsse der VKU bei einer Verschärfung des
Kartellrechts in dieser Weise auch seine Haltung zum verhandelten
Netzzugang neu überprüfen.
Rückfragen:
Wolfgang Prangenberg 
Pressesprecher
Telefon: 0221/3770-206
Telefax: 0221/3770-266

Original-Content von: Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), übermittelt durch news aktuell

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