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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Bundesrat
VKU begrüßt bundesweit besseren Schutz der Gewässer

Berlin (ots)

Das Plenum des Bundesrates hat sich heute mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) befasst. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Einführung einer bundesweit einheitlichen Regelung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, um die Gewässer und das Trinkwasser bundesweit nachhaltig zu schützen. "Vor dem Hintergrund steigender Nitratkonzentrationen in den Gewässern sorgen wir uns um die Wasserqualität", so Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU. "Die hohe Qualität des Trinkwassers in Deutschland darf nicht durch landwirtschaftliche Einträge gefährdet werden."

Bereits der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung verweist auf den dringenden Bedarf, den gesetzlichen Rahmen so anzupassen, dass zukünftig weniger Nährstoffe in Gewässer gelangen und Fehlentwicklungen entgegengewirkt werden kann. "Aus Sicht des Gewässer- und Trinkwasserschutzes ist es sehr zu begrüßen, dass Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen in dem Anwendungsbereich der Verordnung genommen wurden. Denn hier besteht dringender Regelungsbedarf im Sinne des vorsorgenden Gewässerschutzes", sagte Reck. Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) belegen das. Demnach wurden im Jahr 2012 in Deutschland rund 10,5 Millionen Liter Jauche, Gülle und Silagesickersäfte sowie Gärsubstrate (JGS) bei Unfällen freigesetzt. Die dabei freigesetzten Mengen machen mit 72 Prozent den größten Anteil an der gesamten freigesetzten Schadstoffmenge beim Transport von und beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen aus. "Wir brauchen sichere Anforderungen an die Rückhaltevorrichtung, die Ausführung und die Lagerkapazitäten von JGS-Anlagen in der Verordnung. Zudem sollte die angekündigte Novelle der Düngeverordnung möglichst rasch vorgelegt werden, um die erforderlichen Regelungen im landwirtschaftlichen Fachrecht anzupassen. Nur so kann der Grenzwert für Nitrat im Grundwasser und Oberflächengewässer eingehalten werden", so Reck weiter. Wenn der Nitratwert weiter steigt, braucht es zusätzliche Brunnen und Reinigungsaufwendungen - Kosten die am Ende der Bürger tragen muss.

Ebenfalls positiv ist aus kommunalwirtschaftlicher Sicht, dass der Bundesrat nun differenzierte Anforderungen für Ölkabel- und Massekabelanlagen vorsieht und diese damit den praktischen Gegebenheiten der kommunalen Netze in der Mittel- und Niederspannungsebene angepasst hat. Reck: "Von Massekabelanlagen geht keine Gefährdung der Gewässer aus. Daher ist eine Regelung zur Rückhaltung für solche Anlagen nicht erforderlich." Die ursprünglich vorgesehene Vorschrift, dass Massekabelanlagen ständig im Hinblick auf eine etwaige Wassergefährdung zu überprüfen sind, wurde gestrichen. Die Vorgabe einer ständig besetzten Betriebsstelle bei Massekabelanlagen wäre insbesondere für kleine und mittlere Energieversorgungsunternehmen praktisch kaum umsetzbar gewesen und hätte zu einer unverhältnismäßigen Erhöhung der Kosten der Energieversorgung geführt.

Hintergrund: Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fordern einen konsequenten vorbeugenden Gewässerschutz. Die AwSV konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben der §§ 62 und 63 WHG. Die Verordnung löst die bisherigen Landesverordnungen ab und schafft somit eine bundesweite Vereinheitlichung des Anlagenrechts zum Schutz der Gewässer.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in der Abwasserentsorgung.

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Mobil: +49 170 8580-220
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