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Neue Westfälische (Bielefeld): Türkischer Präsident fordert Strafe für Kabarettist Böhmermann Stopp für Erdogan Thomas Seim

Bielefeld (ots)

Ein deutscher Kabarettist trägt eine Satire gegen einen türkischen Präsidenten vor. Der Präsident Erdogan fordert eine Bestrafung, eine Fatwa für den Kabarettisten Jan Böhmermann. Er tut dies, in dem er von der deutschen Bundesregierung verlangt, das Schmähgedicht des Satirikers strafrechtlich zu verfolgen. Unser Strafgesetzbuch sieht diese Möglichkeit in § 103, Absatz 1, vor. Insoweit ist das Begehren des türkischen Präsidenten nachvollziehbar. Allerdings verlangt das deutsche Strafgesetzbuch in § 104a auch, dass es dazu einer "Ermächtigung" durch die Bundesregierung bedarf. Damit sind wir bei dem in dieser Frage entscheidenden Thema. Die Bundesregierung muss entscheiden, ob sie die Strafverfolgung eines Künstlers zulassen will. Sie kann sich in dieser Frage nicht davor drücken, dies den Rechtsgelehrten und Juristen zu überlassen. Sie muss entscheiden, weil es um eine politische Frage geht. Hier liegt die Richtlinienkompetenz bei der Bundeskanzlerin. Angela Merkel darf sich hier nicht drücken bzw. aus der Verantwortung stehlen. Sie muss erklären, ob sie Böhmermann Erdogan ausliefern will. Die Antwort darauf kann nur lauten, dass sich Merkel und ihr Kabinett diesem Strafverfolgungsbegehren entschieden entgegenstellen und sich diesen und jeden anderen Angriff auf die in Artikel 5 Grundgesetz garantierte Freiheit von Kunst, Wissenschaft und Presse verbietet. Schon der Begriff "Ermächtigung" signalisiert: Kein anderes politisches Kalkül kann und darf diese politische Pflicht der Kanzlerin relativieren. Um auch dieses zu sagen: Die Satire, der Erdogan-Beitrag Böhmermanns war so schlecht und mies, dass man sich zwingen musste, den Beitrag bis zum Ende zu verfolgen. Es war der erkennbare Versuch, sich mit einer üblen Geschmacklosigkeit in die Schlagzeilen zu manövrieren, indem man sich an eine - deutlich gelungenere - Satire des NDR-Magazins extra3 anschloss. Dass der konservative Boulevard sich dieses Machwerk lobend zu eigen macht, offenbart kaum mehr als den Versuch billiger Effekthascherei mit antitürkischen Ressentiments. Aber miese Qualität rechtfertigt keine Relativierung unserer Verfassung für den autokratischen türkischen Staatspräsidenten. Deshalb kann für Merkel und das Bundeskabinett nur eine Maßgabe gelten: Stopp für Erdogan.

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