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Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR Obamas Schlachtplan Beweisnot BERNHARD HÄNEL

Bielefeld (ots)

US-Präsident Obama will den Zustrom terroristischer Kämpfer in Krisengebieten eindämmen. Der UN-Sicherheitsrat soll dafür eine bindende Resolution verabschieden, die alle Staaten verpflichtet, Bürger strafrechtlich zu belangen, die zu terroristischen Zwecken ins Ausland reisen oder etwa aus einem Terrorcamp ins Heimatland zurückkehren. So wünschenswert das ist, so schwierig ist seine Umsetzung in einem Rechtsstaat. Auch im Anti-Terror-Kampf dürfen essenzielle Grundrechte nicht auf der Strecke bleiben. Die Freiheit, in andere Staaten zu reisen, ist im Grundgesetz nicht klar geregelt. Dort findet sich zwar der Begriff der Freizügigkeit, doch sie bezieht sich auf das Bundesgebiet. Und so wird schon jetzt mutmaßlichen Unterstützern von Terroristen der Pass entzogen - und zwar gebürtigen Deutschen, Eingebürgerten und Ausländern gleichermaßen. Dennoch kann schon der Passentzug grundrechtswidrig sein. Kann ein Grenzbeamter erkennen, ob jemand zu Ausgrabungen in Bakr Awa oder Tall Schech Hamad reisen will oder sich den Terrormilizen des "Islamischen Staats" oder anderen Dschihadistengruppen anschließen will? Für diese Prognose reicht wohl kaum der Blick auf ein Gesichtskleid oder in die Reisebibliothek. Ein Rechtsstaat kommt ohne Beweise, zumindest aber klar definierte Prognosen nicht aus. Ein Bekenntnis etwa zum Islam allein reicht nicht aus für einen Generalverdacht; zudem stehen Grundrechte jedem Menschen zu, nicht nur unverdächtigen und unbescholtenen. Vielleicht mögen unsere Staatsschützer in der Lage sein, potenzielle islamistische Terroristen ausfindig zu machen; bezweifelt werden darf aber, ob sie gerichtsfeste Beweise aus eigener Fähigkeit liefern könnten. Dafür werden sie, wie in der Vergangenheit mehrfach praktiziert, auf Erkenntnisse ausländischer Geheimdienste zurückgreifen müssen. Und schon kämen die Superspione der NSA ins Spiel. Die wissen bekanntlich bis hinauf zur Kanzlerin umfassend Bescheid über die Deutschen. Rechtsstaatlich beschaffte Beweise sind das nicht. Aber nur diese dürfen deutsche Behörden nutzen. Und so gilt wie eh und je: Den Rechtsstaat kann man nur mit rechtsstaatlichen Mitteln verteidigen.

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