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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Diskussion um Frauenquote Gegen die Verfassung HANNES KOCH, BERLIN

Bielefeld (ots)

Mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist weiblich. Der Anteil der Chefinnen in großen deutschen Unternehmen dagegen beträgt drei Prozent. Aus diesem Gegensatz kann man nur schließen, dass die historisch bedingte Benachteiligung von Frauen immer noch wirkt. Der berufliche Aufstieg wird ihnen zum Teil verwehrt. Klingt altmodisch? Die Frauenbewegung der 1970er Jahre lässt grüßen? Jedenfalls widerspricht dieser Zustand unserer Verfassung. Dort heißt es in Artikel 3, dass niemand wegen seines oder ihres Geschlechts diskriminiert werden darf. Auch Managerinnen haben Bürgerrechte. Deshalb reicht es nicht, was die Personalchefs der großen deutschen Konzerne auf Drängen von CDU-Frauenministerin Kristina Schröder gestern angeboten haben. Langsam soll der Anteil von Frauen in den Top-Jobs der Wirtschaft nun steigen - immer nach Belieben der Firmen selbst. Eine gesetzliche Quote von beispielsweise 30 Prozent, die Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) fordert, wird es vorläufig nicht geben. Diese aber wäre notwendig. Regierung, Bundestag und Bundesrat müssen die Bürgerrechte gewährleisten - natürlich sofort und per Gesetz. Wann und womit denn sonst? Um das Misslingen ihrer Versprechen zu beweisen, hatten die Firmen nun genug Zeit. 2001 bereits hatten sie angekündigt, den Frauenanteil in Vorständen und Aufsichtsräten deutlich zu erhöhen. Passiert ist kaum etwas. Die Unternehmen zum Fortschritt zu zwingen, wird ihnen nicht schaden. Wer die gut ausgebildete Hälfte der Bevölkerung quasi automatisch von Führungsaufgaben ausschließt, ist offenbar ein schlechter Manager. Das Interesse seines Betriebs und seiner Beschäftigten scheint ihm nicht am Herzen zu liegen. Betriebswirtschaftliche Nachteile nimmt er in Kauf. Vorstände, die so handeln, bedürfen neuer, besser qualifizierter Kolleginnen.

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