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ASB-Bundesverband

ASB zur Zukunft der Pflege in Deutschland
Vorschläge konkretisiert in überarbeitetem Positionspapier

Köln (ots)

Das personenbezogene Pflegebudget ist eine der
zentralen Forderungen des ASB in seinem neuen Positionspapier zur
Zukunft der Pflege. Davon erhofft er sich mehr Freiheit und weniger
Reglementierung sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für die
Pflegedienste. Diese und andere Positionen und Vorschläge stellte er
auf seinem Parlamentarischen Abend auch den Bundestagsabgeordneten
und Vertretern der Ministerien in Berlin vor.
Personenbezogene Budgets einführen
Im Rahmen von personenbezogenen Budgets würden die
Pflegebedürftigen einen Betrag in Höhe des Sachleistungsanspruchs
erhalten, über den sie - unterstützt durch einen "Case Manager" oder
auch "Seniorenberater" genannt - individuell verfügen können. Die
Pflegebedürftigen sind so nicht mehr an die im
Pflegeversicherungsgesetz genannten pflegerischen Leistungen (§ 14
SGB XI: Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Hauswirtschaftliche
Versorgung) gebunden, sondern können z.B. Betreuungsleistungen oder
handwerkliche Dienste einkaufen, die bisher nicht Bestandteil der
Pflegeversicherung waren. Außerdem können die Dienstleistungen auch
bei Anbietern eingekauft werden, die keinen Versorgungsvertrag mit
der Pflegekasse haben. Eine bedarfsgerechte Versorgung sowie eine
Stärkung der Autonomie der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen
ist nach Auffassung des ASB nur durch eine flexible Leistungs- und
Preisgestaltung realisierbar.
"Case Manager" einsetzen
Seniorenberater, so genannte "Case Manager", würden die
Pflegebedürftigen bei der Zusammensetzung des passenden "Pflegemixes"
unterstützen und darüber wachen, dass das persönliche Budget
zielführend eingesetzt wird. Sie verhandeln fair zwischen den
Pflegebedürftigen und den Leistungsanbietern, überprüfen die
sachgerechte Verwendung des Budgets und kontrollieren eine
vertragsgetreue, arbeits- und sozialversicherungsrechtlich korrekte
Abwicklung der Dienstleistungen. Es müssen weitgehend unabhängige
Stellen gefunden werden, an denen die Case-Management-Funktion
angesiedelt werden kann (z.B. Kommunen, Verbände oder Servicestellen
nach SGB IX).
Wettbewerb zwischen den Pflegeanbietern fördern
Eine leistungsgerechte Vergütung und eine bedarfsgerechte
Bezahlung ist nach Ansicht des ASB nur durch eine flexible
Preisgestaltung realisierbar. Heime und Pflegedienste müssen die
Möglichkeit erhalten, ihre Preise auf Grundlage ihrer Kalkulation
frei festzulegen und diese dann dem Pflegebedürftigen in Rechnung zu
stellen. Qualitätsunterschiede in der Betreuung müssen möglich sein
und sich in den Preisen niederschlagen. Eine Einheitsversorgung ohne
die Möglichkeit von privat finanzierten qualitativen
Leistungsverbesserungen untergräbt die Autonomie der
Pflegebedürftigen.
Pflegerische Kontrolle entbürokratisieren
Die pflegerische Kontrolle (Heimaufsicht, Medizinische Dienste der
Krankenkassen) sollte in einer Hand gebündelt werden. Dadurch könnte
überflüssige Bürokratie und unnötiger Aufwand vermieden werden.
Gegenwärtig ist das System von zeitaufwändigen Überregulierungen und
Kontrollen dominiert. Sie könnten minimiert werden, in dem die
verbandsinternen Qualitätskontrollen weitgehend anerkannt und der
Stellenwert der internen Qualitätssicherung gestärkt würde.
Regelleistung für Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind,
   definieren
Für Pflegebedürftige, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen
Situation keine privaten Zuzahlungen leisten können und auf
Sozialhilfe angewiesen sind, ist der Anspruch auf eine
menschenwürdige Pflege gesetzlich (SGB XII) zu definieren. Für die
Regelleistung dieser Personen könnte mit dem Sozialhilfeträger ein
(bundes- oder landesweit einheitlicher) Preis auf der Basis der
heutigen Regelungen und des bestehenden Leistungsniveaus vereinbart
werden.
Schnittstellenproblematik lösen
Die Schnittstellen zwischen den Leistungsansprüchen gegenüber
Pflegeversicherung und Krankenversicherung sowie das Ausmaß der
Eigenverantwortung der Betroffenen müssen eindeutig geklärt werden,
um langwierige und kostenspielige Klärungsprozesse zwischen den
Kostenträgern zu vermeiden.
Maßnahmen der geriatrischen Rehabilitation fördern
Rehabilitative Maßnahmen müssen auch für ältere und
pflegebedürftige Menschen in vollem Umfang zugänglich sein.
Geriatrische Rehabilitation hilft den Menschen, Selbstständigkeit und
Eigenkompetenz so weit wie möglich wiederzuerlangen und kann das
Eintreten bzw. die Verschlimmerung von Pflegebedürftigkeit teilweise
vermeiden.
Leistungen für Menschen mit Demenz verbessern
Neue Betreuungsangebote für demenzkranke Menschen wie z.B.
gemeinschaftliche Wohnkonzepte und Formen dezentraler Wohngruppen in
überschaubarer Größe sollten gefördert und auf Umsetzbarkeit geprüft
werden. Die im Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz vorgesehenen
Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz (§ 45b SGB XI -
Menschen mit Demenz erhalten einen zusätzlichen Betreuungsbetrag in
Höhe von bis zu 460 Euro je Kalenderjahr) haben in der Realität nicht
zu einer spürbaren Entlastung geführt.
Tagespflege als Alternative zu Heimaufenthalten fördern
Möchte man tatsächlich Menschen der Pflegestufen I und II dazu
bringen, in der eigenen Häuslichkeit zu verbleiben, so muss man ihnen
eine echte Alternative zum Heim bieten. Eine Alternative ist die
Tagespflege, die aber heute wegen der gegenseitigen Anrechnung auf
die Pflegesachleistung bzw. das Pflegegeld von nur ca. 13.000
Personen genutzt wird. Nach Ansicht des ASB müsste diese vollständige
gegenseitige Anrechnung der Leistungsbeträge für die Tagespflege auf
die Pflegesachleistung und das Pflegegeld entfallen. Dann wird sich
die Zahl der Tagespflegenutzer vermutlich erhöhen. Der Anstieg der
Pflegeheimnutzer würde sich damit voraussichtlich verlangsamen.
Der ASB erwartet durch die Einführung des personenbezogenen
Budgets eine Nachfrage nach "neuen" Pflegeleistungen. Dadurch würde
sich ein Pflegemarkt entwickeln, der sich an den tatsächlichen
Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientiert. Neben den klassischen
Pflegediensten und Pflegeheimen könnten bei einer Abschaffung der
Versorgungsverträge und der damit verbundenen Regelungen auch
vermehrt neue und ergänzende Leistungsangebote entstehen.
Das vollständige ASB-Positionspapier finden Sie unter www.asb.de
unter "Aktuelle Pressemitteilung" in der Servicebox.
Kontakt für Interviewanfragen und weitere Informationen: 
ASB-Pressestelle
Tel. 0221/47605-296, -233, Fax: -297

Original-Content von: ASB-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

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