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Bundeskartellamt bestätigt FLUXX: Verhalten von Lotto ist rechtswidrig

Altenholz (ots)

- Boykott von privaten Lotto-Spielvermittlern ist rechtswidrig
   - Kündigungen der Lottogesellschaften sind unwirksam
   - Kartellamtsbeschluss ist sofort vollziehbar
   - Gewinner sind Verbraucher und Breitensport
Das Bundeskartellamt stellt in seinem heute veröffentlichten
Beschluss den illegalen Boykott der Unternehmen der FLUXX AG durch
die Lottogesellschaften fest. Der Versuch der Lottogesellschaften,
die von FLUXX in Supermärkten vermittelten Lottospieltipps zu
verhindern, stelle einen nicht zu duldenden Verstoß sowohl gegen
deutsches als auch gegen europäisches Kartellrecht dar, so die
obersten Wettbewerbshüter.
Gleichzeitig betrachtet das Bundeskartellamt die innerhalb der
letzten Monate ergangenen Kündigungen der Verträge über gewerbliche
Spielvermittlung durch Lottogesellschaften in Niedersachsen,
Brandenburg und Schleswig-Holstein als Auswuchs des Boykotts und
erklärt sie somit für nichtig.
Darüber hinaus haben die Bonner Wettbewerbshüter ihren Beschluss
gegenüber der im Mai ausgesprochenen Abmahnung nach umfassender
Würdigung der Stellungnahme der Lottogesellschaften weiter
konkretisiert und verschärft. Demnach dürfen wegen der
Kartellrechtswidrigkeit sowohl das Regionalitätsprinzip als auch
Teile des so genannten Regionalisierungsstaatsvertrages ab sofort
nicht weiter angewendet werden. Damit stehen die 16
Landeslottogesellschaften künftig im Wettbewerb zueinander und dürfen
untereinander keine Absprachen zum Beispiel über die zu zahlenden
Provisionen an gewerbliche Spielvermittler mehr treffen. Steuern und
Zweckerträge aus Lottogeldern müssen in demjenigen Bundesland
verbleiben, in dem die Scheine von Spielvermittlern abgegeben wurden.
Einen bundesweiten "Lotto-Finanzausgleich", wie ihn der
Lotteriestaatsvertrag seit 2004 vorsieht, wird es nach dem Willen der
Kartellwächter ab heute nicht mehr geben.
Der Beschluss ist in allen Teilen sofort vollziehbar. Das
Kartellamt hat bereits angekündigt, mittels empfindlicher
Zwangsgelder die Umsetzung des Beschlusses zu erzwingen, sofern der
Boykott aufrecht erhalten werden sollte. Die zu erwartenden
Rechtsmittel der Lottogesellschaften werden aufgrund des
Sofortvollzugs keine aufschiebende Wirkung haben.
"Nachdem bereits das Bundesverfassungsgericht die
Verfassungswidrigkeit des Sportwettenmonopols bestätigt hat,
bescheinigt nun das Bundeskartellamt den Bundesländern auch die
Rechtswidrigkeit der Organisation des Lotteriewesens in Form eines
Kartells, das untereinander Marktabsprachen trifft und
Marktteilnehmer an der Ausübung ihrer Dienstleistungen hindert", so
Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG. In seinem 200 Seiten
umfassenden Beschluss erläutert das Bundeskartellamt den
Lottogesellschaften und den dahinter stehenden Bundesländern, dass
sich auch der Staat an zwingende Vorgaben des Gesetzgebers und
insbesondere europarechtliche Regeln und Gesetze zu halten hat, wie
es für jedes private Unternehmen selbstverständlich ist.
Zu den Gewinnern des Kartellamtsbeschlusses zählen vor allem die
Verbraucher und der Breitensport. Der Großteil der Fördergelder für
Sport und Kultur resultiert nämlich aus den Zweckerträgen aus
Lotterien. Nur rund fünf Prozent stammen aus den Konzessionsabgaben
der staatlichen Sportwette "ODDSET". Der Beschluss des Kartellamts
sichert nunmehr einen gesunden Wettbewerb zwischen gewerblichen
Spielvermittlern und den Lottogesellschaften und damit die
Finanzierung von Vereinen und Verbänden.
Rainer Jacken: "Wir sind dankbar für die dringend notwendige
Klarstellung des Kartellamts, dass Lotto eben Lotto ist und vom
Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts losgelöst betrachtet
werden muss. Es besteht zwar kein Zweifel daran, dass mit den Themen
Jugendschutz und Suchtprävention weiterhin verantwortungsvoll
umgegangen werden muss, aber wir sollten beginnen, in der
öffentlichen Diskussion differenziert mit dem Thema Glücksspielsucht
umzugehen und es nicht zu einem Allgemeinplatz für verzweifelte
Versuche zum Erhalt des letzten Staatmonopols in Deutschland
verkommen lassen.
Das Beispiel Großbritannien zeigt, dass eine strenge Regulierung,
effektive Suchtbekämpfung und privatwirtschaftlich betriebene
Glücksspielangebote kein Widerspruch in sich sind und vor allem zu
steigenden Einnahmen für den Sport, die Wohlfahrtspflege und den
Staat führen können.
Denn eines ist klar: Der unwürdige Kampf um das letzte staatliche
Monopol ist angesichts der elektronischen Grenzenlosigkeit des
Internets bereits zur Agonie verkommen. Nutzen wir hier in
Deutschland die große Chance, bevor es andere vor uns tun."
Conference Call um 15.00 Uhr
Zur Erläuterung der Hintergründe veranstaltet die FLUXX AG am
heutigen Montag, 28. August, um 15.00 Uhr eine Telefonkonferenz mit
Rainer Jacken und dem Kartellrechtsspezialisten Dr. Andreas
Rosenfeld, Rechtsanwalt in der Kanzlei Redeker Sellner Dahs &
Widmaier. Der Listen-Only-Zugang ist über Tel. (069) 2222 7111 zu
erreichen. Medienvertreter sowie Analysten und Investoren, die an der
Q&A-Session teilnehmen möchten, müssen sich zuvor per Email an 
ir@fluxx.com akkreditieren.

Pressekontakt:

FLUXX AG
Investor Relations & Corporate Communications
Stefan Zenker
Tel.: (040) 85 37 88 47
Mail: stefan.zenker@fluxx.com

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