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Deutscher Lottoverband (DLV)

Totalniederlage des Deutschen Lotto- und Totoblocks vor dem OLG Düsseldorf

Hamburg (ots)

- Oberlandesgericht bestätigt Beschluss des Bundeskartellamts
   - Lottogesellschaften müssen sich dem Wettbewerb stellen
   - Glücksspielstaatsvertrag wird am Kartellrecht scheitern
Kurz vor der Ministerpräsidentenkonferenz am 14. Juni in Berlin 
hat das Lottokartell mit der heute verkündeten Entscheidung des OLG 
Düsseldorf erneut eine schwere Niederlage einstecken müssen. Das 
Gericht bestätigte den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 23. 
August 2006, nach der der Blockvertrag und das sog. 
Regionalitätsprinzip im geltenden Lotteriestaatsvertrag gegen 
Gemeinschaftsrecht verstoßen. Der Beschluss der Länder, Lotto und 
Lotterien jeweils nur im eigenen Bundesland zu vertreiben, ist ein 
schwerer Kartellrechtsverstoß.
Das Oberlandesgericht hat mit seinem heute verkündeten Beschluss
  • dem Deutschen Lotto- und Totoblock verboten, ihr Vertriebsgebiet und insbesondere den Internetvertrieb auf Spielteilnehmer mit Wohnsitz im eigenen Bundesland zu beschränken; das hat Folgen für den geplanten Glücksspielstaatsvertrag, der auf den Gebietsabsprachen nach dem Regionalitätsprinzip aufbaut;
  • die zentrale Vorschrift des § 5 Abs. 3 des Lotteriestaatsvertrages und darauf aufbauende Vorschriften des Landesrechts als Verstoß gegen den EG-Vertrag außer Anwendung gesetzt und den staatlichen Lottogesellschaften die Befolgung dieser Bestimmungen verboten; auch das hat Rückwirkungen auf den GlüStV, der damit schon jetzt als gemeinschaftskartellrechtswidrig anzusehen ist;
  • den deutschen Lottogesellschaften klar attestiert, dass sie dem Kartellrecht unterliegen - sie hatten bis zuletzt beharrlich eine kartellrechtsfreie Zone für sich reklamiert;
  • den Lottogesellschaften die Behinderung gewerblicher Spielvermittler verboten;
  • den Lottoblock verpflichtet, Lottoscheine aus anderen EG-Mitgliedstaaten anzunehmen.
Mit der heutigen Entscheidung ist klargestellt, dass sich das 
künftige Lotterierecht der Länder am vorrangigen Kartellrecht des 
Bundes und der EG orientieren muss und nicht etwa umgekehrt. Damit 
hat das Oberlandesgericht auch die Europäische Kommission bestätigt, 
die mit Schreiben vom 14. Mai 2007 betont hat, dass das deutsche 
Lotto dem Wettbewerbsrecht unterliegt.
Der sehr hohe Streitwert, auf dessen Grundlage die 
Lottogesellschaften nun alle Kosten zu tragen haben, zeigt, dass die 
Länder hier einen letztlich vergeblichen, aber sehr teuren Kampf 
gegen das Gemeinschaftsrecht führen.
"Das Urteil macht nochmals deutlich, dass der geplante 
Glücksspielstaatsvertrag in dieser Form nicht haltbar ist. Wer 
Lottopolitik mit dem Mittel illegaler Kartellabsprachen betreibt, 
wird dauerhaft scheitern.", so Norman Faber, Präsident des Deutschen 
Lottoverbandes. "Die Ministerpräsidenten müssen am 14. Juni darauf 
reagieren und die Weichen für eine Europa- und 
verfassungsrechtskonforme Regelung des deutschen Glücksspielmarktes 
stellen. Sonst landen wir am 1.1.2008 unweigerlich in einem 
Rechtchaos."

Pressekontakt:

Sharif Thib
030-700 186-738
presse@deutscherlottoverband.de

Original-Content von: Deutscher Lottoverband (DLV), übermittelt durch news aktuell

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