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Deutscher Lottoverband (DLV)

Bundesländer: Mit Ignoranz gegen EU-Gesetze

Berlin (ots)

- Ausführungsgesetze zum Glückspielstaatsvertrag hätten angemeldet
     werden müssen
   - Staatsvertrag kann jetzt nicht mehr fristgerecht in Kraft treten
   - Länder riskieren Milliarden durch Vertragsverletzungsverfahren 
     und Staatshaftungsansprüche
In allen 16 Bundesländern hat die Ratifizierung des neuen 
Glücksspielstaatsvertrages begonnen - gegen alle Bedenken der 
EU-Kommission, die den Entwurf als europarechtswidrig kritisiert und 
ein Vertragsverletzungsverfahren angekündigt hat, falls der Vertrag 
wie geplant am 1. Januar 2008 in Kraft treten sollte.
Jetzt sind die Länder ein weiteres Mal dabei, das Europarecht 
absichtlich zu missachten: sie ignorieren bewusst oder fahrlässig, 
dass auch alle Ausführungsgesetze, ohne die der 
Glückspielstaatsvertrag keine Wirkung hat, bei der EU-Kommission 
hätten notifiziert werden müssen. Darauf hatte die EU-Kommission 
bereits am 11. September 2007 eine Delegation von Vertretern der 
Bundesländer ausdrücklich hingewiesen; den Landtagen wurde diese 
Botschaft jedoch nicht weitergegeben. In einem jetzt bekannt 
gewordenen Schreiben vom 24. September 2007 hat die EU-Kommission 
schließlich der Bundesregierung in aller Deutlichkeit mitgeteilt, 
dass die Missachtung der Notifizierungspflicht unweigerlich zu einem 
Vertragsverletzungsverfahren führen wird. In der Konsequenz werden 
die zahlreichen betroffenen Unternehmen Staatshaftungsansprüche 
geltend machen und Schadenersatz in hohen dreistelligen 
Millionenbreichen fordern..
Ein aktuelles Gutachten des renommierten Europarechtlers Prof. Dr.
Rudolf Streinz, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und 
Europarecht der Ludwig-Maximilians Universität München, bestätigt: 
Jedes Gesetz, das zur Umsetzung oder Ausführung des Staatsvertrages 
erlassen wird, muss einzeln notifiziert werden; die Gesetzentwürfe 
dürfen nicht vor einer Notifizierung an die EU-Kommission und Ablauf 
der Stillhaltefrist beschlossen werden.
Diese mindestens dreimonatige Stillhalteverpflichtung geht über 
den 31. Dezember 2007 hinaus. Der § 28 des Staatsvertrages sieht aber
vor, dass der Staatsvertrag gegenstandslos wird, wenn ihn nicht 
mindestens 13 Länder bis zum 1. Januar 2008 ratifizieren.  "Damit 
muss der Lotteriestaatsvertrag von 2004 weiter gültig bleiben", so 
Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Das ist 
ohnehin das Beste für alle - auch für Sport, Wohlfahrt und Kultur."
Es gibt noch einen Ausweg aus dem Dilemma der Länder: EU-Kommissar
McCreevy hatte den Ländern bereits im August in einem offiziellen 
Schreiben klargemacht, dass das Lottomonopol in der im Staatsvertrag 
des Jahres 2004 verankerten Form unangetastet bleiben könne, wenn die
Bundesländer dafür die Sportwetten im Sinne der Verfassung und des 
Europarechts regeln würden. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte 
eine Neuordnung nur für den Sportwettenbereich gefordert.
Das Gutachten von Professor Streinz und den Brief der 
EU-Kommission senden wir Ihnen gern als Datei zu.

Pressekontakt:

Sharif Thib
030-700 186-738
presse@deutscherlottoverband.de

Original-Content von: Deutscher Lottoverband (DLV), übermittelt durch news aktuell

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