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NABU

NABU und LBV rufen am Weltfeuchtgebietstag zum Schutz von Wasservögeln auf

Berlin (ots)

Anlässlich des Weltfeuchtgebietstages am morgigen
Freitag (2.2.) haben der NABU und der Landesbund für Vogelschutz in 
Bayern (LBV) an die Bundesländer appelliert, der weiteren Zerstörung 
von Feuchtgebieten entgegenzuwirken. Seen, Auen und Moore gehören 
weltweit zu den bedrohtesten Lebensräumen. Da in Deutschland die 
Bundesländer weitgehend für den Erhalt von Feuchtgebieten zuständig 
seien, müssten die Landesregierungen dafür Sorge tragen, die 
Artenvielfalt in Deutschland zu sichern. NABU und LBV fordern die 
Landesregierungen auf, zumindest die wichtigsten Rast- und 
Überwinterungsgewässer für Wasservögel als Ruhezonen auszuweisen, wo 
sich Jagd- und Freizeitaktivitäten den Erfordernissen des 
Wasservogelschutzes unterordnen müssen. Auch eine konsequente 
Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie böte Gelegenheit, mehr für 
den Feuchtgebietsschutz zu tun.
Am 2. Februar 1971 unterzeichneten Regierungsvertreter von 18 
Nationen in der am Ufer des Kaspischen Meer gelegenen iranischen 
Stadt Ramsar die gleichnamige Konvention zum weltweiten Schutz von 
Feuchtgebieten. Das Übereinkommen zählt zu den wichtigsten 
Naturschutzvereinbarungen und hat zur Errichtung des größten 
Schutzgebietsnetzwerkes der Welt geführt. Insgesamt wurden bisher 
weltweit mehr als 1.600 "Ramsar-Gebiete" - international bedeutende 
Moore, Seen, Flussgebiete - geschaffen. In Deutschland wurden bisher 
nur 32 Gebiete offiziell nominiert, darunter der Ammersee, der 
Chiemsee, die Donau- und Elbauen, Teile des Wattenmeers und des 
Bodensees.
Mit Sorge beobachten die Verbände Bestrebungen von Seiten der 
Länder, den ohnehin lückenhaften Schutz von Feuchtgebieten und ihrer 
Tier- und Pflanzenwelt weiter zu verwässern - das beste Beispiel ist 
der Kormoran. Als "Unterwasser-Terrorist" diffamiert, wird dessen 
Anwesenheit von Fischerei und Angelsport vehement bekämpft - auch an 
natürlichen Gewässern. Dabei ist der elegante Fischfresser nur 
dorthin zurückgekehrt, wo er zuvor nach Jahrhunderte langer 
erbarmungsloser Verfolgung vollständig ausgerottet worden war.
Die meisten der geltenden Verordnungen der Länder zur gezielten 
Bekämpfung von Kormoranen enthalten Regelungen, die nicht mit den 
Vorgaben der europäischen Vogelschutzrichtlinie übereinstimmen. 
Danach und nach der nationalen Naturschutzgesetzgebung darf eine 
Verfolgung der Vögel nur bei nachgewiesenen erheblichen 
fischereiwirtschaftlichen Schäden genehmigt werden. Darüber sehen die
bestehenden Verordnungen nahezu vollständig hinweg.
Seit Herbst 2005 ist eine Beschwerde von NABU, LBV und dem 
Deutschen Rat für Vogelschutz (DRV) bei der Europäischen Kommission 
anhängig. Sie zielt auf die bestehenden artenschutzrechtlichen 
Missstände bei den Kormoran-Verordnungen mehrerer Bundesländer bzw. 
den dort bestehenden Erlassen zur Abwehr von 
fischereiwirtschaftlichen Schäden durch Kormorane.
Anstatt die Jagd auf Kormorane festzuschreiben, gebe es positive 
Beispiele, wo Fischerei- und Naturschutzverbände kooperieren und im 
Rahmen eines gemeinsamen Managements in Einzelfällen 
Vergrämungsmaßnahmen durchführen. Ferner könnten die Länder beim 
Kormoran z.B. auch vom deutschen Nachbarn Schweiz lernen. Dort sind 
landesweite Regelungen umgesetzt, um einerseits 
fischereiwirtschaftliche Schäden abzuwenden aber andererseits auch 
dem Gewässer- und Wasservogelschutz gerecht zu werden.
Im Internet unter www.NABU.de und www.LBV.de zu finden
Originaltext vom NABU

Pressekontakt:

Rückfragen:
Dr. Markus Nipkow, NABU-Vogelschutzexperte, Tel. 0228-4036-155.
Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Artenschutzreferent, Tel.
09174-4775-30.

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

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