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NABU: Gutachten belegt rückschrittliche deutsche Position zur Abfallrahmenrichtlinie

Berlin (ots)

Anlässlich der geplanten Novellierung der
EU-Abfallrahmenrichtlinie hat der NABU die Bundesregierung davor 
gewarnt, die Vorreiterrolle Deutschlands bei der Entsorgung und 
Verwertung von Abfällen aufs Spiel zu setzen. Ein Teil der deutschen 
Vorschläge zur Änderung der europäischen Abfallgesetzgebung würden 
sowohl auf Bundes- wie auf EU-Ebene zu einer Rolle rückwärts in der 
Umweltpolitik führen. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom NABU in 
Auftrag gegebenes 34-seitiges Gutachten des EU-Umweltrechtsexperten 
Prof. Dr. Ludwig Krämer.
Das Bundesumweltministerium will künftig Produktionsrückstände mit
wirtschaftlichem Wert zu Nebenprodukten umdeklarieren. Brennbare Öle 
und Schlämme, aber auch gefährliche Abfälle, deren Beseitigung, 
Entsorgung oder Wiederverwertung Kosten und Mühen verursachen, 
könnten damit leichter verbrannt oder in Länder mit weniger hoch 
entwickelten Umweltstandards exportiert werden. "Damit wird dem 
Öko-Dumping Tür und Tor geöffnet", kritisierte 
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Das nach geltendem Recht 
bestehende Exportverbot von Abfällen in die Dritte Welt würde künftig
nicht greifen, weil diese Materialien dann nicht mehr als Abfälle 
gehandelt werden.
Ferner schlägt die Bundesregierung eine Einschränkung der 
Genehmigungspflicht für Anlagen zur Abfallverwertung und -beseitigung
vor. Kleine Betriebe, die Abfälle sammeln, sortieren, schreddern und 
transportieren, können dann auch ohne Genehmigung betrieben werden. 
Auch große Betriebe mit EMAS-Registrierung bräuchten keine 
abfallrechtliche Genehmigung. Darüber hinaus müsste entsprechend dem 
deutschen Vorschlag künftig für Müllverbrennungsanlagen, bei denen 
die entstehende Wärme genutzt wird und die als 
Wiederverwertungsanlagen einzustufen sind, nicht mal eine 
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.
Der Vorschlag Deutschlands, das Aufstellen von 
Abfallvermeidungsprogrammen vollständig aus dem Kommissionsvorschlag 
herauszunehmen, werde umweltpolitische Fortschritte im 
EU-Abfallbereich ausbremsen. "Seit der Einführung der 
Abfallrahmenrichtlinie 1975 hat das Vermeiden von Abfällen Vorrang 
vor Verwertung und Beseitigung. Bislang ist jedoch wenig passiert. 
Obligatorische Abfallvermeidungsprogramme für die Mitgliedstaaten 
sind ein unverzichtbarer Schritt auf dem Weg von der 
Wegwerf-Gesellschaft zu einer Recycling-Gesellschaft", so Miller.
Das vollständige Gutachten ist im Internet zu finden unter 
www.NABU.de
Originaltext vom NABU

Pressekontakt:

Rückfragen:
Maria Elander, Referentin für Umweltpolitik und Nachhaltigkeit, Tel.
030-284984-40.

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

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