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NABU

NABU: Bundesländer müssen EU-Recht unverzüglich umsetzen

Berlin (ots)

Berlin  Der Naturschutzbund NABU hat die
Landesregierungen von Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein
aufgefordert, ihre Pflichten aus dem europäischen Naturschutzrecht
unverzüglich zu erfüllen. „Die drei Landesregierungen bluffen mit
schlechten Karten“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller
unter Verweis auf die jüngste Verurteilung Frankreichs durch den
Europäischen Gerichtshof. Frankreich war Anfang Juli wegen eines
schweren und dauerhaften Verstoßes gegen das EU-Recht im
Fischereisektor zur Zahlung einen Pauschalbetrags von 20 Millionen
Euro verurteilt wurden. Bis zur vollständigen Umsetzung des EU-Rechts
muss Frankreich alle sechs Monate zusätzlich jeweils knapp 58
Millionen Euro zahlen. „Deutschland hat bei der Umsetzung der
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie eine ähnlich unrühmliche Geschichte
wie Frankreich im Fischereisektor“, so Miller. Vor allem die
fehlenden Gebietsmeldungen in den Flussmündungen von Ems, Weser und
Elbe würden von der EU-Kommission seit langem klar gerügt. Die
Landesregierungen von Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein
nähmen das Risiko einer Verurteilung Deutschlands bewusst in Kauf, so
Miller weiter: „Die Landespolitiker treiben ein trauriges Spielchen.“
Insbesondere die Politiker der Union seien nun gefordert, ihrer
vielfachen Proklamation der vollständigen Umsetzung von EU-Recht
endlich auch Taten folgen zu lassen. „Naturschutz ist eine
gesamtgesellschaftliche Gestaltungsaufgabe und nicht der Spielplatz
für Klientelpolitik“, so der NABU-Bundesgeschäftsführer. Bei einer
Verurteilung Deutschlands gehe viel Geld für künftige Gestaltungs-
und Entwicklungsmöglichkeiten verloren. Miller verwies auf zwei
Neuheiten bei dem Urteil gegen Frankreich. So habe der Europäische
Gerichtshof erstmals einen Mitgliedsstaat mit einer Kombination aus
einem Pauschalbetrag und unbegrenzt zahlbarem Zwangsgeld belegt.
Bemerkenswert sei zudem, dass der Europäische Gerichtshof mit seinem
Urteil über den Antrag der Europäischen Kommission hinaus gegangen
sei. Dies könne als klares Zeichen dafür verstanden werden, dass die
Geduld mit Mitgliedsstaaten, die dauerhaft EU-Recht verletzen, beim
Gerichtshof nun beendet ist.
Originaltext vom NABU Bonn
Rückfragen:
Bernd Pieper
NABU-Pressestelle
Leiter Kommunikation
Telefon: 0228-4036-140

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

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