Alle Storys
Folgen
Keine Story von Greenpeace e.V. mehr verpassen.

Greenpeace e.V.

Presseerklärung vom 30. Januar 2000 - Wochenendzusammenfassung
USA müssen beim Biosafety-Umweltabkommen Federn lassen
Gefahr durch genmanipulierte Organismen international anerkannt

Hamburg/Montreal (ots)

Greenpeace bewertet das am Samstag Mittag
europäischer Zeit verabschiedete Biosafety-Umweltabkommen als
historischen Erfolg. Die 180 Vertragsstaaten der Biosafety-Konferenz
in Montreal erkennen gentechnisch manipulierte Organismen als eine
besondere Gefahr für die Umwelt und die Gesundheit Sie
verabschiedeten ein Protokoll, welches den internationalen Handel mit
genmanipulierten Pflanzen, Tieren, Saatgut sowie Nahrungs- und
Futtermitteln zum Schutz der Umwelt und der Verbraucher regelt.
"Das Abkommen ist ein historischer Schritt zum Schutz von Umwelt
und Verbrauchern vor gentechnischer Verschmutzung", sagt Stefan
Flothmann, Gentechnik-Experte bei Greenpeace. "Die Willkür, mit der
vor allem die USA Verbrauchern in aller Welt gentechnisch
manipulierte Nahrung untermischen, ist in Schranken verwiesen worden.
Die USA mussten gegen Verhandlungsende Federn lassen, nicht zuletzt
weil sich die Verbraucherproteste mittlerweile auch auf die USA
ausgeweitet haben." Im Februar 1999 hatte die Miami-Gruppe, bestehend
aus den USA, Kanada, Argentinien, Chile, Australien und Uruguay, die
Verhandlungen kurz vor Verabschiedung des Protokolls zum Scheitern
gebracht.
Im Kern verankert das Abkommen die Informationspflicht des
Exportlandes gegenüber dem Importland und das Recht der Importstaaten
auf Einfuhrverbote. Vertragsstaaten sind verpflichtet, den
Handelspartner über den Export von gentechnisch manipulierten
Organismen zu informieren. Handelt es sich beim Export um Saatgut, so
muss das Importland dem Handel explizit zustimmen. Bei Organismen,
die als Futter- oder Lebensmittel importiert werden, hat das Land das
Recht, den Import zum Schutz der Umwelt oder der Gesundheit zu
verbieten. Als Grundlage für die Entscheidung des Importlandes hat
sich das Vorsorgeprinzip durchgesetzt. Der Einfuhrstaat kann den
Import schon auf Basis eines begründeten Verdachts einer Umwelt- oder
Gesundheitsgefährdung durch genmanipulierte Organismen verbieten und
muss eine Gefahr nicht wissenschaftlich nachweisen. "Das ist ein
großartiger Erfolg aller Umweltverbände, die sich seit Jahren für die
Anerkennung des Vorsorgeprinzips eingesetzt haben", so Stefan
Flothmann.
Im Handelsstreit um gentechnisch manipulierte Organismen hat die
EU jetzt die Möglichkeit, das Vorsorgeprinzip gegenüber den USA
durchzusetzen. Eine Niederlage, wie sie die EU im Streit um das
Einfuhrverbot hormonbehandelten Rindfleischs vor der WTO erlitten
hat, ist für gentechnische Organismen unwahrscheinlicher geworden.
Nicht verankert wurde eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für
gentechnisch manipulierte Organismen. Lediglich Saatgut muss eine
Kennzeichnung erhalten, Nahrungs- und Futtermittel hingegen weiterhin
nicht.
Es bleibt ebenso ungeklärt, wer die Haftung für etwaige Schäden in
den Importländern zu übernehmen hat. "Die direkten und indirekten
Schäden, die von fehlgeschlagenen gentechnischen Experimenten
ausgehen, sind unkalkulierbar. Wenn etwas schiefgeht, wird keiner den
Schaden zahlen", so Stefan Flothmann.
Achtung Redaktionen: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Stefan
Flothmann, Gentechnik-Experte bei Greenpeace, Tel. 0171-8780-822 oder
an Carmen Ulmen, Pressesprecherin, Tel. 0171-8780-840.
Greenpeace Pressestelle
Tel. 040 / 306 18 - 340 
Fax  040 / 306 18 - 130  
presse@greenpeace.de
www.greenpeace.de

Original-Content von: Greenpeace e.V., übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Greenpeace e.V.
Weitere Storys: Greenpeace e.V.