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Die erste gemeinsame Wohnung: Auch die Versicherungen sollten zusammenziehen
R+V-Infocenter: Bestehende Verträge prüfen

Wiesbaden (ots)

Wohnungssuche, Renovieren, Umzug: Paare, die zusammenziehen, haben viel zu organisieren - und zu klären. "Es ist zwar nicht besonders romantisch, die Versicherungsverträge zu überprüfen. Aber wer sich nicht um dieses Thema kümmert, verschenkt unter Umständen Geld und gefährdet sogar seinen Versicherungsschutz", sagt Manuela Alt, Versicherungsexpertin für Privatkunden beim Infocenter der R+V Versicherung.

Um Doppelversicherungen zu vermeiden, macht die Zusammenlegung bei vielen Policen Sinn. Dazu gehören beispielsweise die Haftpflicht-, die Hausrat- und die Rechtsschutzversicherung. "Dabei müssen die Partner prüfen, wer in welchen Vertrag einsteigt und welcher aufgelöst werden kann - oft ist das der jüngere Vertrag", so R+V-Expertin Alt.

Wichtig: Die Haftpflichtversicherung übernimmt nach der Zusammenlegung in der Regel keine Schäden mehr, die der Lebenspartner verursacht hat. Und die Hausratversicherung muss auf jeden Fall über die neue Adresse und die Wohnungsgröße informiert werden. "Die Wohnfläche muss korrekt angegeben sein. Sonst wird ein Schaden unter Umständen nur teilweise beglichen", erklärt Manuela Alt.

Anders sieht es bei Versicherungen aus, die direkt auf die beiden Personen zugeschnitten sind: Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder Unfallversicherungen bleiben zum Beispiel unverändert bestehen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

   - Den Mietvertrag sollten immer beide unterschreiben. Nur so haben
     sie dieselben Rechte gegenüber dem Vermieter - aber auch die 
     gleichen Pflichten, etwa die Übernahme der Miete.
   - Bei einer Lebensversicherung prüfen, wer als Begünstigter 
     genannt ist und bei Bedarf ändern. Nur so gehen die Leistungen 
     an die richtige Person.
   - Für Paare, die nicht verheiratet sind, gilt das Eherecht nicht. 
     Das bedeutet: Sie müssen Dinge festlegen, die sich bei 
     verheirateten Paaren automatisch ergeben. Beispielsweise hat der
     Partner im Krankenhaus grundsätzlich keinen Anspruch auf 
     Informationen. Hier ist eine Vollmacht sinnvoll.

Mehr Themen rund um Haus und Wohnung unter http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt:

Infocenter der R+V Versicherung
Anja Kassubek
Telefon 06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de

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