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Schneeballschlacht: Wer haftet bei Sachschäden und Unfällen?
Die DVAG gibt Tipps zu einem umfassenden Versicherungsschutz für unbeschwerten Winterspaß (BILD)

Schneeballschlacht: Wer haftet bei Sachschäden und Unfällen? / Die DVAG gibt Tipps zu einem umfassenden Versicherungsschutz für unbeschwerten Winterspaß (BILD)
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Frankfurt (ots)

Der Winter ist in Deutschland zurückgekehrt: Seit Tagen herrschen eisige Temperaturen vor - vielerorts hat es heftig geschneit. Und sobald Schnee fällt, gehören Schneeballschlachten vor allem für Kinder zu den schönsten Wintervergnügen. Doch wer haftet dafür, wenn sich jemand dabei verletzt? Oder ein eisiges Geschoss aus Versehen Nachbars Fensterscheibe trifft und diese dabei zu Bruch geht? "Für den Fall, dass den Kindern bei einer Schneeballschlacht etwas zustößt, sie einen Sachschaden anrichten oder andere verletzen, braucht man eine private Haftpflichtversicherung und gegebenenfalls auch eine besondere Unfallversicherung", sagen die Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). "Damit sichern sich Eltern gegen die finanziellen Folgen von Schäden ab." Die folgenden Tipps der DVAG helfen, die richtige Vorsorge zu treffen.

Private Haftpflichtversicherung

Wenn Kinder bei einer Schneeballschlacht unbeabsichtigt einen Sachschaden anrichten oder jemand anderen dabei verletzen, hilft die Privathaftpflichtversicherung der Eltern. Ohne Versicherung kann so etwas sehr kostspielig werden, etwa wenn ein versehentlich mit Dreck oder Steinchen versetzter Schneeball ungewollt ins Auge geht und eine dauerhafte Beeinträchtigung nach sich zieht. "In diesem Fall schützt die private Haftpflicht den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen", sagen die Experten der DVAG. "Sie übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche."

Achtung: Grundsätzlich haften Kinder unter sieben Jahren nicht für Schäden, die sie anderen zufügen. Allerdings haften die Eltern in diesem Fall auch nur für ihre Kinder, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Unfallversicherung

Verletzen sich die Kinder bei einer Schneeballschlacht, greift in der Regel nicht die gesetzliche Unfallversicherung; Freizeitunfälle sind darüber nicht abgesichert. "Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur, wenn Kindern auf ihrem direkten Schulweg etwas zustößt - dazu zählen auch Schneeballschlachten auf dem Schulhof, vorausgesetzt der Verursacher hat die Verletzung nicht vorsätzlich ausgelöst", so die Experten der DVAG. Besser ist es allerdings, die Kinder allerorts abzusichern: Eine Kinderunfallversicherung ist schon zu günstigen Beiträgen erhältlich. Möglich ist auch eine Familienunfallversicherung, bei der sich der Versicherungsschutz auf mehrere Personen erstreckt. Vorteil gegenüber vielen Einzelpolicen ist dabei: In der Regel sind die Verträge mit einem Beitragsrabatt versehen.

Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)

Mit ihren über 37.000 haupt- und nebenberuflichen Vermögensberatern betreut die Deutsche Vermögensberatung fast 6 Millionen Kunden rund um die Themen "Vermögen planen - Vermögen sichern - Vermögen mehren." Der 1975 von Prof. Dr. Reinfried Pohl gegründete Finanzvertrieb bietet umfassende und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau für jeden!". Im Geschäftsjahr 2011 erzielte die DVAG Umsatzerlöse in Höhe von rund 1.111,1 Millionen Euro und einen Jahresüberschuss von über 171,1 Millionen Euro. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie unter http://www.dvag-aktuell.de.

Pressekontakt:

Deutsche Vermögensberatung AG, Münchener Straße 1, 60329 Frankfurt,
www.dvag.com
E-Mail: pressemeldung@dvag-presseservice.de, Tel.: 069-2384-127, Fax:
069-2384-804

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