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Axel Springer will Bedenken des Bundeskartellamts gegen Übernahme von ProSiebenSat.1 ausräumen

Berlin (ots)

Zwischenmitteilung des Bundeskartellamts zum
aktuellen Stand des Verfahrens / Einwände gegen den Zusammenschluß
Die Axel Springer AG ist zuversichtlich, Einwände des
Bundeskartellamts gegen den beabsichtigten Erwerb der ProSiebenSat.1
Media AG ausräumen und eine Genehmigung des Zusammenschlusses
erreichen zu können. In einer Zwischenmitteilung hat das
Bundeskartellamt die beteiligten Unternehmen am heutigen 18. November
2005 informiert, daß nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen die
Voraussetzungen für eine Untersagung des Zusammenschlusses vorliegen.
In Kartellverfahren dieser Größenordnung ist eine solche
Zwischenmitteilung nicht ungewöhnlich.
„Wir haben gute Argumente und sind zuversichtlich, in den weiteren
Gesprächen mit dem Bundeskartellamt eine Genehmigung des
Zusammenschlusses zu erreichen“, erklärte Dr. Mathias Döpfner,
Vorstandsvorsitzender der Axel Springer AG.
Ausgang des Verfahrens nicht entschieden
Der Ausgang des kartellrechtlichen Verfahrens bleibt damit
weiterhin offen. Die beteiligten Unternehmen, insbesondere die Axel
Springer AG, haben die Möglichkeit, im Rahmen des weiteren Verfahrens
die Bedenken des Bundeskartellamts auszuräumen und damit eine
Genehmigung des Zusammenschlusses zu erreichen.
Mit der Zwischenmitteilung teilt das Bundeskartellamt allen
Verfahrensbeteiligten den aktuellen Stand seiner Ermittlungen mit.
Nach Auffassung des Bundeskartellamts würden sich die
Wettbewerbsbedingungen auf dem Fernsehwerbemarkt verschlechtern, weil
Axel Springer durch den Zusammenschluß mit ProSiebenSat.1 mit
Bertelsmann gleichzöge. Durch den Zusammenschluß stünden sich nach
Auffassung des Bundeskartellamts zwei symmetrische Konzerne
gegenüber, die sich keinen Wettbewerb mehr machen würden. Darüber
hinaus führe der Zusammenschluß der Axel Springer AG und der
ProSiebenSat.1 Media AG zur Verstärkung einer marktbeherrschenden
Stellung der Axel Springer AG auf dem Lesermarkt für Kaufzeitungen
und auf dem Markt für Anzeigen in bundesweiten Tageszeitungen. Nach
den bisherigen öffentlichen Äußerungen von Vertretern des
Bundeskartellamts hatte Axel Springer erwartet, daß die Behörde
vorläufige Bedenken in einer Zwischenmitteilung formuliert.
Die Axel Springer AG wird die von dem Bundeskartellamt
vorgetragenen Gründe analysieren und prüfen, auf welche Weise eine
Freigabe des Zusammenschlußvorhabens erreicht werden kann. Die
Entscheidung des Bundeskartellamts wird unverändert bis Ende dieses
Jahres erwartet.
Die englische Version der Pressemitteilung kann unter
www.axelspringer.de im Bereich „Presse-Service > Presse-Lounge“
abgerufen werden.
Disclaimer:
Für das Übernahmeangebot sowie für den durch die Annahme des
Übernahmeangebots zustandekommenden Vertrag mit der Axel Springer AG
ist die Angebotsunterlage allein verbindliche Grundlage, die nach der
Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
im Internet unter http://www.axelspringer.de veröffentlicht worden
ist. Das Übernahmeangebot wird nach dem deutschen Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetz durchgeführt. Für die beabsichtigte Verschmelzung
der Axel Springer AG und der ProSiebenSat.1 Media AG ist die
Verschmelzungsdokumentation die verbindliche Grundlage, die
rechtzeitig zum Zeitpunkt der Einberufung der für die erste
Jahreshälfte 2006 geplanten Hauptversammlungen, die über die
Verschmelzung entscheiden sollen, vorliegen wird.
Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt
fusionskontrollrechtlicher und medienaufsichtsrechtlicher
Genehmigungen.

Pressekontakt:

Edda Fels
Tel: + 49 (0) 30 25 91-7 76 00
edda.fels@axelspringer.de

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