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Mittelbayerische Zeitung: Vorabmeldung der Mittelbayerischen Zeitung (Regensburg/Donnerstag): Landessozialgericht weist Elterngeld-Klage einer sechsfachen Mutter ab

Regensburg (ots)

Regensburg/München. Das Bayerische Landessozialgericht hat am Mittwoch die Klage einer sechsfachen Mutter aus dem oberbayerischen Babensham (Landkreis Rosenheim) gegen das Elterngeld abgewiesen. Eine Revision ist nicht möglich. Die 41-jährige Sabine Mayerhofer hatte, wie die Mittelbayerische Zeitung (www.mittelbayerische.de) berichtete, gegen den Elterngeldbescheid für ihr sechstes Kind Berufung eingelegt und auf den Elterngeld-Höchstsatz von 1800 Euro geklagt. Nach Ansicht der gelernten Drogistin grenzt das Elterngeldgesetz kinderreiche Frauen aus sowie Mütter, die ihre Kinder zuhause betreuen und deshalb auf eigene Berufstätigkeit verzichten. Recht gibt ihr der Regensburger Jurist Prof. Dr. Thorsten Kingreen, der in einem Gutachten die Verfassungswidrigkeit des Elterngelds feststellt. Das Landessozialgericht ist hingegen der Ansicht, dass der Sachverhalt bereits hinreichend geklärt sei und kein Anlass für weitere Prüfungen bestehe. Die Klägerin kann nun Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Wird diese abgewiesen, ist der Weg für eine Verfassungsbeschwerde frei. Eine solche hat Sabine Mayerhofer schon einmal eingelegt, damals mit Unterstützung der ödp sowie des Verbands Familienarbeit und einem Rechtsgutachten des Regensburger Professors für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht, Dr. Thorsten Kingreen.

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