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Mittelbayerische Zeitung: Mittelbayerische Zeitung Regensburg zu Sicherungsverwahrung

Regensburg (ots)

Wegsperren, und zwar für immer", sagte der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) über die Behandlung gefährlicher Straftäter. Damit sprach er damals wie heute wohl vielen Bürgern aus der Seele. Mal ganz ehrlich: Niemand will einen verurteilten Kinderschänder oder Mörder in seiner Nachbarschaft wissen. Bei diesem Gedanken plagt uns alle ein mulmiges Gefühl - insbesondere dann, wenn die betreffende Person von Gutachtern weiterhin als gefährlich eingestuft wird. Dennoch muss nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Weg finden, um auch jenen Straftätern gerecht zu werden. Auch sie haben, so rügt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, ein Recht auf Freiheit und dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nicht ein weiteres Mal durch die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung abgestraft werden. Sie konnten, so eines der Argumente, schließlich zum Zeitpunkt der Tat nicht ahnen, dass ihnen eine lebenslange Unterbringung droht. Eine Sicherungsverwahrung müsse deshalb schon mit dem Urteil angekündigt werden. Aber hätte denn einer der Täter aus Angst vor lebenslanger Unterbringung nicht gemordet oder vergewaltigt? Auch lässt diese Forderung außer acht, wie viel Schutz der Bevölkerung eingeräumt werden muss. Der Schwarze Peter liegt nun bei den Karlsruher Verfassungsrichtern. Sie müssen entscheiden, wessen Interessen schwerer wiegen. Entscheiden Sie dabei zugunsten der Verwahrten, werden sie sich beim Rückfall eines Straftäters rechtfertigen müssen.

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