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neues deutschland: Mehr Freiraum für den Bundesanwalt

Berlin (ots)

Nun ist es passiert: Der überforderte Generalbundesanwalt Harald Range wurde über Nacht von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Das darf der Minister. Schließlich ist der Generalbundesanwalt laut Gesetz nur ein politischer Beamter und kann jederzeit in die Wüste geschickt werden. Im entsprechenden Paragrafen 54 des Bundesbeamtengesetzes kann man das nachlesen. Der Rausschmiss Ranges ist auch kein Präzedenzfall: Im Jahre 1993 wurde der damalige Chef der Bundesanwaltschaft Alexander von Stahl von der Bundesjustizministerin geschasst. Als der bereits in die Ecke gedrängte Range die Intervention des Bundesjustizministeriums als »unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz« kritisierte, lag er daneben. Als Generalbundesanwalt leitet er die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik, ist also deren Instrument. Das ist das Problem. Der Leiter der Bundesanwaltschaft sollte unabhängiger agieren können. Er sollte nicht mehr dem Bundesjustizministerium unterstehen und vor allem sollte der Paragraf 54 diesbezüglich geändert werden. Es kann doch nicht sein, dass man den Bundesanwalt wie einen missliebigen Staatssekretär einfach so vor die Tür setzen kann. Das ständig über ihm schwebende Damoklesschwert des vorzeitigen Ruhestands hat ein Erpressungspotenzial, das mit unabhängigen Ermittlungen nicht vereinbar ist.

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