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neues deutschland: Ermittlungen gegen Journalisten: Der unmögliche Verrat¶

Berlin (ots)

»Eine Regierung braucht nur unbestimmt zu lassen, was Verrat ist, und sie wird zur Despotie«, heißt es in Montesquieus »Vom Geist der Gesetze«, einem der Schlüsselwerke der Aufklärung. Demnach sollten Paragrafen bzw. Straftatbestände möglichst präzise formuliert und definiert sein. Andernfalls sind sie ein Instrument für jene, die etwa unliebsame Berichterstattung verhindern wollen. Paragraf 94 des Strafgesetzbuches, der nun erstmals seit 50 Jahren wieder Grundlage von Ermittlungen gegen Journalisten ist, lässt viel Spielraum für Auslegungen. Ein Verräter ist demnach, wer ein Staatsgeheimnis einer fremden Macht mitteilt oder »sonst an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekannt macht«. Das heißt, schon das Verbreiten einer Information, von der der Publizierende vielleicht nicht einmal weiß, dass sie ein Staatsgeheimnis ist, kann Gefängnisstrafen nach sich ziehen. Dass selbst der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen netzpolitik.org wegen Landesverrats nun ruhen lässt, um von Gutachtern prüfen zu lassen, ob es sich bei den Veröffentlichungen überhaupt um die Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses handelt, zeigt, wie fragwürdig die Angelegenheit ist - weil auch der Begriff des Staatsgeheimnisses im StGB sehr weit gefasst ist. Paragraf 94 sollte Journalisten grundsätzlich ausnehmen, denn er hat das Potenzial, diese einzuschüchtern und so die Veröffentlichung brisanter Informationen zu unterdrücken.

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