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DDV:Alternativkonzept zum Gesetzesentwurf bezüglich Datenschutz

Wiesbaden (ots)

Unter der Federführung des Deutschen Dialogmarketing Verbands DDV und des Bundesverbands des Deutschen Versandhandels bvh ist ein Gegenentwurf zu dem am 22. Oktober vorgelegten Referentenentwurf bezüglich der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes erarbeitet worden. Dieses Alternativkonzept, das von DDV, bvh und verschiedenen Großunternehmen initiiert wurde, war in einer Presseerklärung am 23. Oktober bereits angekündigt worden. Der DDV hat den Entwurf in einer gemeinsamen Stellungnahme heute der Politik übermittelt.

Kernpunkt dieser Stellungnahme ist eine "Auditoption": Unternehmen, die sich freiwillig einem Datenschutzaudit unterziehen, sollen personenbezogene Daten weiterhin ohne eine formale Einwilligung der Betroffenen für Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung verwenden dürfen. Patrick Tapp, Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog im DDV: "Als Verband, dessen Mitgliedsunternehmen sich bereits seit Jahrzehnten freiwillig zertifizieren lassen, begrüßen wir die Forderung eines Datenschutzaudits seitens der Politik und unterstützen auch den Vorschlag eines Datenschutzauditgesetzes. Hierin sehen wir ein geeignetes Instrument, illegale Datenverwendung zu unterbinden und Maßnahmen gegen Vollzugsdefizite bei der Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts zu ergreifen." Zusätzliche Verbote hält der DDV indes nicht für geeignet, um Vollzugsdefiziten im Datenschutz zu begegnen.

Wie der DDV in den vergangenen Wochen bereits mehrfach betonte, könnte die neutrale Zertifizierung der Adressunternehmen im DDV, die Qualitäts- und Leistungsstandards QuLS, Modell für ein künftiges Audit sein. Tapp: "Mit den QuLS verfügt der DDV bereits über ein unabhängiges, weit über das Datenschutzgesetz hinaus reichendes Zertifizierungsmodell, das zeitnah eingesetzt werden könnte. Damit wäre gewährleistet, dass das Gesetz schnell umgesetzt wird und sich nicht in diversen Abstimmungsschleifen verläuft."

Für Unternehmen, die sich keinem Datenschutzaudit unterziehen, soll es nach dem erarbeiteten Gegenentwurf nur noch wenige Ausnahmen vom Erfordernis einer Einwilligung geben. Eine Ausnahme soll für die Nutzung von Daten durch Unternehmen greifen, die diese für die eigene Ansprache der Betroffenen verwenden und mit Kenntnis des Betroffenen gespeichert haben. Außerdem soll die Nutzung von Ansprechpartnerangaben bei der Ansprache von anderen Unternehmen (d.h. im B2B Bereich) keiner Einwilligung bedürfen.

Mit dem heute vorgestellten Alternativkonzept reagieren die genannten Verbände und Unternehmen auf die Forderung des Referentenentwurfs, wonach die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für fremde Werbezwecke sowie Markt- oder Meinungsforschung nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen (opt-in) zulässig sein soll. Der Vorschlag einer "Auditoption" trägt sowohl den Zielen des Bundesministeriums des Inneren als auch den Bedenken der Branche Rechnung, indem das Datenschutzaudit als vom Unternehmen frei wählbare Option zu den geplanten zusätzlichen Verboten eingeführt wird.

Der Deutsche Dialogmarketing Verband ist der größte nationale Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland.

Pressekontakt:

Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DDV,
Telefon: 06192/2067263, 0151/23018105,
E-Mail: n.schulze@ddv.de, www.ddv.de

Original-Content von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V., übermittelt durch news aktuell

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