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WAZ: Pflichten nicht vergessen - Kommentar von Birgitta Stauber-Klein

Essen (ots)

Wird eine Ehe geschieden, ist das gemeinsame
Sorgerecht der Normalfall. So werden Vater und Mutter gezwungen, sich
für das Kind zusammenzuraufen. Jedenfalls kann eine Mutter nicht 
einfach die Verantwortung für die Erziehung des Kindes an sich 
reißen, wenn sie es nach einer dramatischen Scheidungsgeschichte leid
ist, sich mit dem Vater auseinander zu setzen.
Insofern wird es Zeit, dass diese Rechtsprechung auch für 
uneheliche Kinder gilt, zumal die Gerichte in Deutschland seit Jahren
mit spektakulären Urteilen dafür sorgen, nichteheliche Kinder den 
ehelichen gleichzustellen: Ein Vater muss das uneingeschränkte Recht 
haben, sich nicht nur um sein Kind zu kümmern, sondern auch auf 
dessen Erziehung Einfluss zu nehmen.
Mit dem Recht gehen auch Pflichten einher. Doch Realität ist: 
Mütter warten oft genug vergeblich auf Hilfen bei der Erziehung und 
Betreuung des Kindes. Von zahlungssäumigen Vätern einmal ganz zu 
schweigen. Hoffentlich sorgt eine neue, von Straßburg angemahnte 
Rechtsprechung künftig dafür, dass es mit dem Recht auf Einmischung 
schwieriger wird, sich der väterlichen Pflichten zu entledigen.

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Telefon: 0201 / 804-6528
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