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EKD - Evangelische Kirche in Deutschland

Kähler: Die "Sterbenden mit wirklicher Hilfe begleiten".
"Keine Lizenz zum Töten"

Hannover (ots)

Vor einer Zulassung der Tötung auf Verlangen und
der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung hat der stellvertretende 
Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), 
Landesbischof Christoph Kähler, gewarnt. Im Blick auf den am Dienstag
beginnenden 66. Deutschen Juristentag in Stuttgart, der sich unter 
anderem mit dem Spannungsverhältnis von Patientenautonomie und 
Strafrecht bei der Sterbebegleitung beschäftigen wird, sagte Kähler: 
"Wir dürfen keine Lizenz zum Töten erteilen."
Die Kirchen werden sich auch in Zukunft dafür einsetzen, so der 
Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen, dass 
an den bestehenden gesetzlichen Regelungen zur "Tötung auf Verlangen"
festgehalten wird und keine Lockerung in Richtung aktive Sterbehilfe 
erfolgt, selbst wenn europäische Nachbarländer hier einen anderen Weg
gehen. "Wer das Leben wie das Sterben aus Gottes Hand annimmt, sollte
sich nicht zum Richter über das Leben machen. Auch die meisten 
Atheisten sehen im Leben ein Geschenk."
Ganz entschieden sei auch der neuerdings erhobenen Forderung nach 
einer ärztlichen Mitwirkung bei der Selbsttötung entgegenzutreten, 
betonte Kähler. In jüngster Zeit beginnen sich in Deutschland 
Organisationen zu etablieren, deren Anliegen es ist, Menschen eine 
zügige und effiziente Möglichkeit für einen Suizid zu verschaffen. Im
Vordergrund des Handelns solcher Organisationen stehe nicht ein 
Beratungsangebot mit lebensbejahenden Perspektiven, sondern allein 
die rasche und sichere Abwicklung des gefassten 
Selbsttötungsentschlusses, so der stellvertretende Ratsvorsitzende. 
"Es ist doch wirklich zynisch, dass sich diese Organisationen noch 
das Mäntelchen der Menschenfreundlichkeit umhängen."
Es sei zu befürchten, dass das Angebot einer geschäftsmäßigen 
Vermittlung der Möglichkeit zur Selbsttötung zu einer nicht 
unerheblichen Zunahme tatsächlicher Selbsttötungen führt. "Vor allem 
schwerkranke und alte Menschen können sich unter Druck gesetzt 
fühlen, diesen Weg zu wählen, wenn er denn angeboten wird." 
Problematisch sei außerdem, dass diese Organisationen auch Menschen 
ohne hoffnungslose oder unheilbare Krankheiten oder psychisch Kranken
ohne körperliches Leiden, auch altersdementen oder depressiven 
Menschen eine Selbsttötungsmöglichkeit anbieten. Es bestehe daneben 
die Gefahr einer Kommerzialisierung von Selbsttötungen, zumal sich 
diese Organisationen über ihre Mitgliedsbeiträge hinaus auch noch 
ihre jeweiligen Einzelleistungen honorieren lassen.
Die EKD lehne sowohl die aktive Sterbehilfe als auch die Beihilfe 
zum assistierten Suizid eindeutig ab. Sie trete vielmehr dafür ein, 
dass alles Menschenmögliche getan wird, um die Sterbenden mit 
wirklicher Hilfe zu begleiten. "Dazu ist es insgesamt nötig, 
Palliativ- und Schmerzmedizin zu fördern, die Sterbebegleitung im 
Sinne der Hospizbewegung zu gestalten und das Instrument der 
Patientenverfügungen zu stärken. In dieser Hinsicht ist heute vieles 
möglich," so Landesbischof Kähler.
Aus Sicht der EKD sei es an der Zeit, dem Recht des Patienten, 
über den Einsatz von lebensverlängernden Maßnahmen am Lebensende 
selbst zu bestimmen, zur rechtlichen Durchsetzung zu verhelfen. Nach 
christlichem Verständnis liegen Leben und Sterben der Menschen in 
Gottes Hand. Deshalb sei das Abwarten des Todes die angemessene 
Haltung im Blick auf das - eigene und fremde - Sterben. "Das heißt 
nicht, dass Menschen im Blick auf den Tod nicht handeln dürften," 
erklärt Kähler. "Es zeichnet den Menschen aus, dass er auch dazu 
bestimmt ist, sein Sterben zu bedenken und zu gestalten." Dazu könne 
die Erkenntnis gehören, dass auch dem Sterben seine Zeit gesetzt ist 
und es darauf ankommt, den Tod zuzulassen und seinem Kommen nichts 
mehr entgegen zu setzen. Diese Erkenntnis könne niemand 
stellvertretend für einen anderen haben. "Jede und jeder muss sie für
sich selbst gewinnen und vor Gott verantworten."
Die christlichen Kirchen sehen seit vielen Jahren in 
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten eine Hilfe, am 
Lebensende gewährleistet zu wissen, dass der eigene und kein fremder 
Wille ausschlaggebend für die medizinische Behandlung ist. Deswegen 
haben der Rat der EKD und die Deutsche Bischofskonferenz in 
Verbindung mit den übrigen Mitglieds- und Gastkirchen der 
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland bereits 1999 
eine Patientenverfügung unter dem Titel "Christliche 
Patientenverfügung" herausgegeben, die seit 2004 in 2. überarbeiteter
Auflage vorliegt und bereits 2,5 Millionen mal abgerufen wurde.
Hannover/Eisenach, 18. September 2006
Pressestelle der EKD 	/ Pressestelle der Evangelisch-Lutherischen 
Kirche in Thüringen
Silke Fauzi / Ralf-Uwe Beck
Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail:  christof.vetter@ekd.de

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