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EKD - Evangelische Kirche in Deutschland

Rat der EKD weiterhin für Verbot der PID/ Erklärung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) veröffentlicht

Hannover (ots)

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat am heutigen Dienstag eine Erklärung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) veröffentlicht. Darin sprechen sich die Mitglieder des Rates einmütig dafür aus, PID nicht gesetzlich zuzulassen.

Der Rat ist der Auffassung, dass eine unbegrenzte Zulassung der PID das christliche Menschenbild relativiere. Dieses gründe sich nämlich darauf, so die Erklärung, "dass der Mensch nicht sein eigener Schöpfer ist, sondern dass sich alles Leben Gott verdankt. Darin, dass jeder Mensch zum Gegenüber Gottes geschaffen ist, liegt die unableitbare, nicht verzweckbare Würde eines jeden Menschen begründet." Eine mit einer Zulassung der PID bei bestimmten Krankheitsbildern zwingend gegebene "Selektion zwischen lebenswertem und nichtlebenswertem Leben" sei damit "nicht vereinbar", heißt es in der Erklärung weiter, denn "ein Leben mit Behinderung" sei "in die ganze Bandbreite der Ebenbildlichkeit Gottes" eingeschlossen.

Der Rat der EKD ist sich allerdings bewusst, "dass auch die Nichtzulassung der PID anderen Menschen nicht oder kaum Erträgliches zumuten kann". In der Erklärung heißt es: "Leben ist nicht durchgängig planbar. Leben lässt sich vor Leid nicht schützen. Nach christlichem Glauben hat sich Gott in Jesus Christus selbst dem Leid ausgesetzt und es auf sich genommen. Das bedeutet: Auch im Leid und beim Misslingen von Plänen und Hoffnungen ist Gott den Menschen nahe."

Unter den Mitgliedern des Rates gibt es unterschiedliche Meinungen zur Bewertung von Konstellationen, bei denen die Anwendung von PID nicht die Funktion hätte, zwischen behinderten und nicht behinderten Embryonen zu unterscheiden, sondern die Aufgabe, lebensfähige Embryonen zu identifizieren. Diese Fälle unterscheiden sich nach dieser Auffassung von anderen dadurch prinzipiell, dass es hier nicht um die Frage von Krankheit und Gesundheit, von behindert und nicht behindert, von "lebenswert" und "nicht lebenswert" gehe, sondern um "Lebensfähigkeit und Lebensunfähigkeit". Nur in diesen Fällen würde die IVF in Verbindung mit der PID allein dem Ziel dienen, Leben zu ermöglichen.

Es sei deshalb zu bedenken, ob eine Zulassung von PID mit dem Ziel verantwortbar ist, lebensfähige Embryonen zu identifizieren. Dazu heißt es in der Erklärung: "Liegt bei Eltern eine solche genetische Veranlagung vor, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Embryo schon während der Schwangerschaft lebensunfähig ist, könnte die Möglichkeit eingeräumt werden, die PID zuzulassen." Für diese Fälle, so die Erklärung weiter "müssten Verfahren gefunden werden, die eine angemessene Begleitung und Beratung der Eltern sicherstellen und einen Missbrauch des eröffneten Weges verhindern".

Dieses halten einige der Mitglieder des Rates für ethisch vertretbar. Andere Ratsmitglieder lehnen auch diese Ausnahme ab. Sie sehen die Gefahr, dass Leben unterschiedlich bewertet wird. Dazu heißt es in der Erklärung: "Auch das Leben mit einem noch nicht geborenen Kind ist ein Leben in Beziehung und insofern wertvoll. Es ist nicht an uns zu bewerten, was dies werdenden Eltern bedeutet. Zugleich besteht die Sorge einer späteren Ausweitung der Ausnahme, wie dies bei der pränatalen Diagnostik geschehen ist."

Gleichwohl betonen alle Mitglieder des Rates, dass unbeschadet dieser unterschiedlichen Meinungsbildung die Erklärung "in wechselseitigem Respekt für die jeweiligen Überzeugungen" gemeinsam getragen werde. "Der Rat der EKD gibt diese Erklärung im Respekt vor der Freiheit der Gewissensentscheidung der Einzelnen ab. Er ruft dazu auf, in persönlicher Verantwortung eigene ethische Urteile zu bilden", heißt es abschließend in der Erklärung.

Hannover, 15. Februar 2011

Pressestelle der EKD

Reinhard Mawick

Stellungnahme des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Präimplantationsdiagnostik (PID)

"Deine Augen sahen mich, als ich noch nicht bereitet war..." (Psalm 139, 16)

I.

Kinder sind Geschenke Gottes. Der Wunsch nach einem leiblichen Kind ist ein Zeichen dafür, dass Menschen bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, Liebe zu schenken und Leben weiterzugeben. Der Rat der EKD sieht den schweren Konflikt, den Ehepaare ertragen müssen, die sich trotz Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit ein Kind wünschen. Es ist ein tief im Menschen verankerter Wunsch, ein gesundes Kind bekommen zu wollen. Gleichzeitig ist es für viele Eltern selbstverständlich, dass sie auch ein Kind mit eingeschränkten Lebensmöglichkeiten als ihr Kind annehmen. Eltern mit einem schwerstbehinderten Kind stellen ihr gesamtes Leben auf die Betreuung ihres Kindes ein. Diese Eltern sprechen von dem, was sie an ihrer Situation verzweifeln lässt. Aber sie erzählen auch von der Liebe, die sie mit ihrem Kind verbindet, - und davon, wie ihr Leben bereichert wird, sie nicht nur Entbehrung, sondern Lebensglück erfahren. Hoher Respekt gebührt diesen Eltern, die mit (schwerst-)behinderten Kindern leben, und auch ihrem verständlichen Wunsch auf ein weiteres, gesundes Kind. Ein Leben mit Behinderung ist in die ganze Bandbreite der Ebenbildlichkeit Gottes eingeschlossen. Staat, Gesellschaft und Kirche sind verpflichtet, Gleichberechtigung zu verwirklichen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausnahmslos allen Menschen zu ermöglichen. Menschen, die heute bereits mit einer Behinderung leben, dürfen nicht den Eindruck bekommen, sie gehörten zu einer Gruppe von Menschen, die "vermeidbar" gewesen wäre oder in Zukunft vermieden werden soll. Der Rat der EKD sieht auch die Befürchtung und Enttäuschung derjenigen Eltern, deren genetische Veranlagung es wahrscheinlich macht, dass ihre Kinder nicht lebensfähig sind. Die Erfahrung von Fehl- oder Totgeburten kann erdrückend, oft traumatisch werden. Wir trauern mit den Eltern von "Schmetterlingskindern" und wollen ihnen durch seelsorgliche Angebote und persönliche Nähe zur Seite stehen. Die Sorge um diese Eltern und der Zuspruch der Nähe Gottes sind von dem Wissen getragen, dass die Verstorbenen in der Hand Gottes sind. Das gilt auch für Fehl- oder Totgeburten nach künstlicher Befruchtung. Und nicht zuletzt stehen dem Rat die schweren Belastungen vor Augen, denen medizinisches Personal ausgesetzt ist, das werdende Eltern in komplizierten medizinisch indizierten Konfliktfällen beraten und begleiten soll. Kampf um das Leben eines Neugeborenen und Schwangerschaftsabbruch liegen im medizinischen Alltag bisweilen nahe beieinander. Nach Auffassung des Rates haben Gesellschaft und Kirche angesichts dieser Nöte und Belastungen dafür zu sorgen, dass Kinder mit und ohne Behinderung willkommen sind und Familien mit allen Kindern Begleitung und konkrete Unterstützung finden. Kirche bietet Paaren in schweren Lebenslagen seelsorgliche Begleitung an: Sie hofft mit ihnen, trauert mit ihnen und gibt ihnen Mut. Dazu gehört auch, den Blick darauf zu lenken, dass ein erfülltes Leben ohne eigene Kinder oder mit einem Kind mit Behinderung möglich ist. Kinderlosigkeit oder der Verzicht auf ein weiteres Kind müssen nicht als Unvollständigkeit verstanden werden. Es steht uns nicht zu, anderen vorzuschreiben, was sie sich wünschen dürfen oder wünschen sollten. Aber der Versuch, alle Wünsche zu erfüllen, und die Eröffnung bzw. Legalisierung entsprechender technischer Möglichkeiten können die Gesellschaft wie die Einzelnen auf den Irrweg führen, ein planbares, gesundes, erfolgreiches Leben zum Maßstab und Vorbild eines erfüllten Lebens zu machen. Aus christlicher Sicht misst sich der Wert eines Lebens nicht an Gesundheit oder Erfolg. Die Zumutbarkeit der Prozedur der Herstellung von befruchteten Embryonen muss erörtert werden. Denn die In-Vitro-Fertilisation (IVF) und die Präimplantationsdiagnostik (PID) bringen nur begrenzte Chancen und erhebliche Belastungen mit sich, über die nur wenig gesprochen wird. Das Prozedere ist für Frauen extrem kräftezehrend und beschwerlich, die hormonelle Belastung ist hoch und Spätschäden sind nicht ausgeschlossen. Der Kummer enttäuschter Hoffnung bleibt, denn nur jede fünfte Frau wird nach einer IVF schwanger und sie wird sich während des Heranwachsens des Embryos weiterer pränataler Diagnostik unterziehen müssen. Hinzu kommt, dass die PID die Chancen auf Entwicklung eines lebensfähigen oder gesunden Kindes zwar erhöhen, aber bei allem medizinisch Erkennbaren keineswegs garantieren kann. Leben ist nicht durchgängig planbar. Leben lässt sich vor Leid nicht schützen. Nach christlichem Glauben hat sich Gott in Jesus Christus selbst dem Leid ausgesetzt und es auf sich genommen. Das bedeutet: Auch im Leid und beim Misslingen von Plänen und Hoffnungen ist Gott den Menschen nahe. Die Humanität unserer Gesellschaft wird auch in Zukunft daran gemessen werden, wie sie mit eingeschränkten Lebensmöglichkeiten und Behinderungen umgeht. Der Rat weist darauf hin, dass durch die Zulassung der PID die Belastungen für andere Menschen größer werden können: Das gilt für Menschen mit Behinderungen, wenn sie als "vermeidbar" angesehen werden. Das gilt für Eltern, wenn ihre Entscheidung für das Leben mit einem behinderten Kind infrage gestellt wird. Das gilt für diejenigen, die keine Untersuchungen auf Behinderungen und Krankheiten vor der Geburt in Anspruch nehmen, weil sie nicht wissen, nicht auswählen wollen oder sich überfordert fühlen - wenn ihre Haltung unter Druck gerät.

II.

Vor dem Hintergrund dieser ethischen Erwägungen bleibt der Rat dabei, dass die PID verboten werden sollte. Auch wenn bei der Diagnostik selbst keine Embryonen verbraucht werden, müssen für die PID mehr als die heute bereits gesetzlich erlaubten drei Embryonen hergestellt werden. Dadurch könnten Begehrlichkeiten geweckt werden, sie zu Forschungs- und anderen Zwecken zu nutzen. Wenn sich der Rat der EKD erneut dafür ausspricht, Grenzen der Verfügbarkeit über menschliches Leben anzuerkennen und die PID zu verbieten, dann geschieht das in dem Bewusstsein des Dilemmas, dass auch das Verbot der PID anderen Menschen nicht oder kaum Erträgliches zumuten kann. Das christliche Menschenbild gründet darauf, dass der Mensch nicht sein eigener Schöpfer ist, sondern dass sich alles Leben Gott verdankt. Darin, dass jeder Mensch zum Gegenüber Gottes geschaffen ist, liegt die unableitbare, nicht verzweckbare Würde eines jeden Menschen begründet. Eine mit einer Zulassung der PID bei bestimmten Krankheitsbildern zwingend gegebene Selektion zwischen lebenswertem und nichtlebenswertem Leben ist damit nicht vereinbar. Wir glauben, dass unser Leben nicht allein in unseren Händen liegt; wie es in Psalm 139 heißt: "Deine Augen sahen mich, als ich noch nicht bereitet war, und alle Tage waren in dein Buch geschrieben, die noch werden sollten und von denen keiner da war." Dass Gottes Wege manchmal schwer zu begreifen sind, drückt der unmittelbar folgende Vers aus: "Aber wie schwer sind für mich, Gott, deine Gedanken! Wie ist ihre Summe so groß! Wollte ich sie zählen, so wären sie mehr als der Sand: Am Ende bin ich noch immer bei dir." (Psalm 139, 16-18) Die Zulassung der PID relativiert dieses Menschenbild, wenn sie dazu dient, auszuwählen und letztlich festzulegen, welches Leben "lebenswert" ist und welches nicht. Auch könnte ein noch so sorgfältig erarbeiteter Kriterienkatalog keine überzeugende Grenze zwischen lebensunverträglicher und zu bejahender Behinderung angeben.

III.

Unter den Mitgliedern des Rates gibt es unterschiedliche Meinungen zur Bewertung von Konstellationen, bei denen die Anwendung der PID nicht die Funktion hätte, zwischen behinderten und nicht behinderten Embryonen zu unterscheiden, sondern die Aufgabe, lebensfähige Embryonen zu identifizieren. Die hier angesprochenen Fälle unterscheiden sich von anderen dadurch prinzipiell, dass es nicht um die Frage von Krankheit und Gesundheit, von behindert und nicht behindert, von "lebenswert" und "nicht lebenswert" geht, sondern um Lebensfähigkeit und Lebensunfähigkeit. Nur in diesen Fällen würde die IVF in Verbindung mit der PID allein dem Ziel dienen, Leben zu ermöglichen. Es gilt deshalb zu bedenken, ob eine Zulassung der PID mit dem Ziel verantwortbar ist, lebensfähige Embryonen zu identifizieren. Liegt bei Eltern eine solche genetische Veranlagung vor, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Embryo schon während der Schwangerschaft lebensunfähig ist, könnte die Möglichkeit eingeräumt werden, die PID zuzulassen. Für diese Fälle müssten Verfahren gefunden werden, die eine angemessene Begleitung und Beratung der Eltern sicherstellen und einen Missbrauch des eröffneten Weges verhindern. Dieses halten einige der Mitglieder des Rates für ethisch vertretbar. Andere machen ihre ablehnende Haltung deutlich: Sie sehen die Gefahr, dass Leben unterschiedlich bewertet wird. Auch das Leben mit einem noch nicht geborenen Kind ist ein Leben in Beziehung und insofern wertvoll. Es ist nicht an uns zu bewerten, was dies werdenden Eltern bedeutet. Zugleich besteht die Sorge einer späteren Ausweitung der Ausnahme, wie dies bei der Pränatalen Diagnostik geschehen ist. Gleichwohl tragen alle Mitglieder des Rates diese Erklärung in wechselseitigem Respekt für die jeweiligen Überzeugungen gemeinsam. Der Rat der EKD gibt diese Erklärung im Respekt vor der Freiheit der Gewissensentscheidung der Einzelnen ab. Er ruft dazu auf, in persönlicher Verantwortung ein eigenes ethisches Urteil zu bilden.

Pressekontakt:

Evangelische Kirche in Deutschland
Reinhard Mawick
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: reinhard.mawick@ekd.de

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