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EKD - Evangelische Kirche in Deutschland

Evangelische Kirche und Erzbistum Berlin klagen gegen verkaufsoffene Sonntage ./. EKD unterstützt Verfassungsbeschwerden zum Sonntagsschutz

Hannover (ots)

Die Evangelische Kirche
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das Erzbistum Berlin 
haben fristgemäß ihre Verfassungsbeschwerden gegen das 
Ladenöffnungsgesetz des Landes Berlin beim Bundesverfassungsgericht 
eingereicht. Die Verfassungsbeschwerden der Landeskirche und des 
Erzbistums richten sich gegen die Ladenöffnung an bis zu zehn 
Sonntagen einschließlich der vier Adventssonntage pro Jahr in Berlin.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) unterstützt die 
Beschwerden.
"Der Sonn- und Feiertagsschutz ist ein hohes Verfassungsgut. 
Anders als in vielen Staaten ist im Grundgesetz der Sonntag von 
Verfassungs wegen geschützt. Er dient der freien Religionsausübung, 
aber auch der Erholung und des Ausgleichs vom Alltag. Dieses hohe 
Verfassungsgut darf um der Menschen willen nicht leichtfertig für 
ökonomische Belange aufs Spiel gesetzt werden," erklärte der Leiter 
der Rechtsabteilung und Vizepräsident des EKD-Kirchenamtes, Burkhard 
Guntau. Der Sonntag sei als Tag des Gottesdienstes, der Muße und der 
Besinnung zu erhalten. "Beim Sonntagsschutz geht es um die Bewahrung 
einer wichtigen sozialen Institution, um die kulturelle Qualität des 
Zusammenlebens, um den Raum für die Freiheit der Religion." Die 
Kirchenkonferenz, die aus den Leitungen der EKD-Gliedkirchen gebildet
wird, habe bereits frühzeitig die Unterstützung der 
Verfassungsbeschwerde durch die Berliner Landeskirche zugesagt.
Mit der Aushöhlung des Sonntagsschutzes, der im Grundgesetz durch 
Artikel 140 in Aufnahme von Artikel 139 der Weimarer Reisverfassung 
als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung 
verfassungsrechtlich verbürgt ist, verstößt der Berliner Gesetzgeber 
nach der Überzeugung der Kirchen gegen das Grundgesetz. Da Sonn- und 
Feiertage durch die Verfassung geschützt sind, kann die Aufhebung des
Sonntagsschutzes an bis zu zehn Sonntagen im Jahr durch das 
Abgeordnetenhaus von Berlin keinen Bestand haben.
Besonders eklatant zeigt sich der Verfassungsverstoß daran, dass 
alle Adventssonntage für die Ladenöffnung frei gegeben werden; daraus
ergibt sich, dass im Dezember die Freigabe des Sonntags für den 
Handel die Regel, sein Schutz dagegen die Ausnahme ist.
Die christlichen Kirchen treten dafür ein, die erweiterten 
Ladenöffnungszeiten nicht nur aus der Perspektive der Kunden, sondern
zugleich aus der Sicht der im Handel beschäftigen Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter zu betrachten. Vor allem aber weisen sie darauf hin, 
dass der Schutz der Sonn- und Feiertage im unmittelbaren Zusammenhang
mit der Religionsfreiheit (Art. 4 des Grundgesetzes) betrachtet 
werden muss. Soweit eine Erweiterung der Öffnungszeiten zwischen 
Montag und Samstag mit den berechtigten Interessen der Beschäftigten 
vereinbar ist, kann dadurch den Kundeninteressen in ausreichendem Maß
Rechnung getragen werden. Sonn- und Feiertage müssen hingegen der 
Verfassungsvorschrift entsprechend den nötigen Freiraum für 
Arbeitsruhe und Muße, für Gottesdienst und familiäre Begegnung 
bieten. Die Absicht, den Schutz der Sonn- und Feiertage 
wirtschaftlichen Interessen unterzuordnen, kann nicht hingenommen 
werden und ist in der Verfassung ausdrücklich nicht vorgesehen.
Hannover, 12. November 2007
Pressestelle der EKD
Silke Römhild
EKD-Initiative zum Schutz des Sonntags: www.sonntagsruhe.de

Pressekontakt:

Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: christof.vetter@ekd.de

Original-Content von: EKD - Evangelische Kirche in Deutschland, übermittelt durch news aktuell

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