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Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)

Systemfrage - Finanzierungsfrage

München/Bamberg (ots)

Unmittelbar nach den Landtagswahlen in Bayern und den Bundestagswahlen richtet der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), Dr. Max Kaplan, vor dem 72. Bayerischen Ärztetag gesundheitspolitische Forderungen an die politisch Verantwortlichen in München und Berlin. Als eine der wichtigsten Aufgaben der neuen Bundesregierung nennt Kaplan zweifelsfrei die Finanzierungsfrage für das Gesundheitssystem. Hier sei eine grundlegende Reformierung des Krankenversicherungssystems auf Grundlage der Dualität von gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) dringend geboten. "Der Wettbewerb zwischen GKV und PKV garantiert einen umfangreichen Katalog an Leistungen, von denen letztlich alle Patientinnen und Patienten profitieren", so Kaplan.

Über die geplanten Finanzhilfen für Krankenhäuser hinaus sieht Bayerns Ärzte-Chef die Notwendigkeit einer nachhaltigen Reform der Krankenhausfinanzierung, die den stationären Einrichtungen mehr Planungssicherheit gibt. Die 396 Häuser in Bayern, davon 347 Plankrankenhäuser, fünf Hochschulkliniken und 44 Vertragskrankenhäuser, benötigten eine volle Refinanzierung der Tariflohnsteigerungen und Personalentwicklungskosten, um gerade auch bereits defizitären Häusern eine adäquate Stellenbesetzung zu ermöglichen und damit die Qualität der Arbeitsbedingungen gewährleisten zu können. Fast jedes zweite Krankenhaus hat 2012 rote Zahlen geschrieben, wie aus einer Mitgliederbefragung des Verbands der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) hervorgeht. "Die Krankenhausversorgung, vor allem in der Fläche, ist nicht zukunftsfest", warnt Kaplan. Die Krankenhauslandschaft ist insbesondere in Bayern sehr kleinteilig mit 166 Häusern der Versorgungsstufe I (Regel- und Grundversorgung), 36 der Versorgungsstufe II (Schwerpunktversorgung), zehn der Versorgungsstufe III (Spezialversorgung / Maximalversorgung) und 135 Fachkrankenhäusern. Kaplan plädiert für eine Beibehaltung einer dualen Finanzierung: "Die Verantwortung im Sinne des Sicherstellungsauftrags und der Gewährleistungsverpflichtung muss ganz klar bei den Bundesländern bleiben, weil das klassische Daseinsvorsorge des Staates ist." Das nehme aber auch die Bundesländer in die Pflicht, zur finanziellen Entlastung der Krankenhäuser ihren Beitrag zu leisten und in vollem Umfang ihren Investitionsverpflichtungen für den stationären Bereich nachzukommen.

Gleichzeitig appelliert der Präsident gerade an die kleinen und kleinsten Kliniken, sich noch besser zu vernetzen und innovative Konzepte zu erarbeiten - untereinander und mit dem ambulanten Sektor zusammen. Jüngste Forderungen, insbesondere von Krankenkassen, zur Einführung selektiver Vertragsstrukturen bzw. von Einzelverträgen im stationären Bereich, lehnt Kaplan strikt ab, gefährden sie doch die medizinische Grund- und Notfallversorgung. Zu den Diagnosis Related Groups (DRG) ergänzte Kaplan, dass eine Anpassung des Vergütungs-Systems an individuelle Krankheitsverläufe bzw. Patientenerfordernissen, ein Verbot quantitativer Vorgaben in Arztverträgen und stattdessen qualitative Anreize, eine Förderung von ärztlicher Weiter- und Fortbildung sowie die Entlastung von Ärztinnen und Ärzten von Dokumentationstätigkeiten notwendig seien. Eine grundsätzliche Reform der DRGs hält Kaplan insbesondere in allen "P-Fächern", der "Frühgeborenen-Versorgung" oder auch bei der Transplantation für geboten.

In puncto ärztliche Nachwuchsförderung hob der Präsident die Förderprogramme des Bayerischen Gesundheitsministeriums positiv hervor, die bereits erste Früchte tragen. Doch hier seien noch weitere Anstrengungen zu unternehmen: Das Bundesland Bayern muss eine ausreichende Zahl an Medizinstudienplätzen schaffen, die Zugangskriterien für die Studienplatzvergabe an den medizinischen Fakultäten ändern und es müssen bundeseinheitliche Auswahl-Kriterien geschaffen werden. Kaplan forderte auch eine flächendeckende und angemessene Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr und warb für Investitionsförderungen, um jungen Ärztinnen und Ärzten die Niederlassung in strukturschwachen Regionen zu erleichtern. "Darüber hinaus sind die mit dem Versorgungsstrukturgesetz eingeleiteten Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter auszubauen", so Bayerns Ärzte-Präsident. Die flächendeckende und wohnortnahe ambulante Versorgung mit niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten muss für die Zukunft gesichert sein, wozu unter anderem auch die Wiederherstellung ihrer diagnostischen und therapeutischen Freiheit zählt. Auch müsse der direkte Einfluss der Krankenkassen auf das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis zurückgefahren werden. "Ärztinnen und Ärzte benötigen gerade mit Blick auf den ärztlichen Nachwuchsmangel Planungssicherheit", sagte Kaplan und meinte damit feste und wirklich kostendeckende Preise. Eine zentrale Frage an die kommende Bundesregierung wird lauten: "Welchen Stellenwert nehmen innovative Versorgungsstrukturen, wie die sektorübergreifende Versorgung und kooperative Versorgungskonzepte mit der Möglichkeit der Anstellung von Ärztinnen und Ärzten - auch in Teilzeit - ein? Gibt es einen fairen Wettbewerb zwischen ambulanter und stationärer Versorgung oder zwischen Kollektiv- und Selektivvertrag?", so Kaplan abschließend.

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