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Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)

Gutachterstelle, GOÄ und Online-Sprechstunde

München/Bamberg (ots)

Dr. Wolfgang Rechl, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), stellte einige seiner Themen zum 72. Bayerischen Ärztetag in Bamberg vor.

Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen

"Ähnlich wie in den vergangenen Jahren lag die Anerkennungsquote ärztlicher Behandlungsfehler im vergangenen Berichtsjahr bei 30 bis 33 Prozent", sagt der Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. Wolfgang Rechl, im Vorfeld des 72. Bayerischen Ärztetages in Bamberg.

Gemessen an 18 Millionen Klinikbehandlungen und rund 540 Millionen Praxis-Fällen pro Jahr seien dies jedoch vergleichsweise wenig Fehler, obwohl natürlich jeder Behandlungsfehler einer zu viel sei. Dies entspreche auch der Quote der BÄK-Jahresstatistik für alle Gutachterstellen in Deutschland sowie den Anerkennungsquoten der gesetzlichen Krankenversicherung. "Die Zahl der Anträge ist im Vergleich zum Jahr 2011/2012 mit 1093 Fällen auf 1247 im Jahr 2012/2013 leicht gestiegen", erklärt der Vizepräsident.

Mit der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen unterstützt die BLÄK seit über 35 Jahren Patientinnen und Patienten bei der Durchsetzung berechtigter Arzthaftungsansprüche sowie beschuldigte Ärztinnen und Ärzte bei der Zurückweisung unberechtigter Ansprüche.

Behandlungsfehler werden sachlich rekonstruiert, die medizinische Behandlung wird aus medizinischer und juristischer Sicht bewertet.

Gebührenordnung für Ärzte

"Den von der Bundesärztekammer (BÄK) Ende Juni finalisierten Vorschlag für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) halte ich für ein fertiges Konzept", sagt Rechl. Nun liege es an der Politik hier endlich Taten folgen zu lassen. Immer wieder war das Inkrafttreten einer neuen GOÄ verschoben worden. Die letzte Teilnovelle erfolgte 1996. "Umso wichtiger war es, jetzt gezielt Forderungen nach Berlin zu tragen", so der BLÄK-Vize. Der GOÄ-Entwurf nehme neue Behandlungsmethoden und neuen Operationsmethoden mit auf, ebenso beinhalte er technologische Innovationen im Leistungsverzeichnis der ärztlichen Abrechnung. "Es ist längst überfällig, dass das neue Konzept für die GOÄ den veränderten Versorgungsbedarf und das veränderte Leistungsspektrum berücksichtigt", mahnt Rechl an.

Dies sei zum Beispiel mit einer besseren Abbildung und Höherbewertung von zuwendungsorientierten Leistungen, unter anderem Gesprächsleistungen und Hausbesuche, geschehen. Für die Ärztinnen und Ärzte bedeute eine neue GOÄ mehr Rechtssicherheit bei der Abrechnung. "Wir sind überzeugt, dass die neue GOÄ langfristig für Patienten, Ärzte und Kostenträger verständlicher, transparenter und in ihrer Anwendung besser nachvollziehbar wird." Nun liege es an der Bundesregierung den nächsten Schritt zu tun. "Wir fordern die Politik auf, die Novelle ohne weitere Verzögerungen auf Grundlage der von der Ärzteschaft geleisteten Vorarbeiten umzusetzen. Als Übergangslösung muss ein Inflationsausgleich geschaffen werden. Seit 1996 beträgt die Inflation in Deutschland 30,4 Prozent - der Punktwert in der GOÄ ist hingegen gleich geblieben. Der GOÄ-Punktwert muss deshalb im Rahmen des Inflationsausgleichs angehoben werden", so Rechl.

Online-Sprechstunde

Der BLÄK-Vize spricht auch über die Entwicklungen im Bereich Neue Medien. "Die Online-Sprechstunde über das Internet ist keine futuristische Vision mehr, sondern bereits gelebte Realität", weiß Rechl. Internetdienstleister, wie zum Beispiel Dr. Ed aus Großbritannien, bieten diese Dienste bereits an. Hier beraten Mediziner Patienten, ohne diese persönlich je gesehen zu haben. In Deutschland sind solche Fernbehandlungen zum Schutz der Patienten gemäß § 7 Abs. 4 der Berufsordnung verboten. "Der Arzt darf individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass ein Arzt den Patienten unmittelbar behandelt", heißt es dort. "Der unmittelbare Patienten-Arzt-Kontakt ist durch nichts zu ersetzen", betont Rechl. Dies habe man im vergangenen Jahr bereits durch das Patientenrechtegesetz unterstrichen, welches die Rechte von Patienten stärken und mehr Transparenz gewährleisten solle.

Pressekontakt:

Bayerische Landesärztekammer
Pressestelle
Dagmar Nedbal
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: 089 4147-268
Fax: 089 4147-202
E-Mail: presse@blaek.de
www.blaek.de

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