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Der aktuelle Finanztipp
Verband der PSD Banken e.V.
Die Liebe und das liebe Geld, 2. Teil
Wohneigentum ohne Trauschein: Worauf Paare achten sollten

Bonn (ots)

Die gemeinsamen eigenen vier Wände sind der Traum
vieler Verliebten. Kaufen sich Paare ohne Trauschein Wohneigentum,
sollten die Besitzverhältnisse klar geregelt sein.
Wer welchen Anteil vom Kaufpreis der Immobilie zahlt und wie die
Absicherung der Ansprüche gegeneinander geregelt wird, muss vor dem
Vertragsabschluss geklärt werden. Eine sehr einfache Art der
Sicherung ist die Eintragung beider Partner als Miteigentümer in das
Grundbuch. Als Grundbuchämter fungieren die jeweiligen Amtsgerichte.
Der Eintrag ist auch dann ratsam, wenn die Partner mit ungleichen
Anteilen am Kauf beteiligt sind. Zahlt einer nur ein Fünftel des
Kaufpreises, kann er auch nur zu einem Fünftel als Eigentümer ins
Grundbuch eingetragen werden. Im Falle einer Trennung können die
Partner dann ihren eingezahlten Anteil zurückverlangen. Beim
gemeinsamen Erwerb bietet sich darüber hinaus auch ein GbR-Vertrag
an. In diesem Vertrag können mit Hilfe des Notars alle Modalitäten zu
Trennung, Todesfall oder späterer Heirat eindeutig geregelt werden.
Tipp: Vorsicht, Steuerfalle! Kauft ein Partner die Immobilie
alleine, trägt jedoch den anderen alleine ins Grundbuch ein,
verschenkt er damit die Immobilie quasi, Schenkungsteuer fällt an.
Und die ist für unverheiratete Paare hoch: Bei gegenseitigen
Schenkungen haben sie lediglich einen persönlichen Freibetrag von
5.200 Euro, während der persönliche Freibetrag von Verheirateten
307.000 Euro beträgt.
(Honorarfrei zum Abdruck bei Angabe der Quelle)
Quelle: Verband der PSD Banken e.V., www.psd-bank.de
Redaktion:
   BrunoMedia Communication GmbH
   Bonner Straße 328
   50968 Köln

Pressekontakt:

Olaf Willems
Verband der PSD Banken e.V.
Dreizehnmorgenweg 36
53175 Bonn
Tel. 0228/95904-92
www.psd-bank.de

Original-Content von: Verband der PSD Banken e.V., übermittelt durch news aktuell

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