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Girokonto, Baufinanzierung & Co. - der aktuelle Finanztipp herausgegeben von Ihrer PSD Bank
Stichwort: Vermögenswirksame Leistungen
Sparen mit dem eigenen Chef

Bonn (ots)

Der neue Job steht an, das Gehalt ist eher mau, aber
eine kleine zusätzliche Finanzspritze ist immer drin: Denn per Gesetz
darf jeder Arbeitnehmer und Auszubildender pro Jahr bis zu 470 Euro
seines Gehaltes als "Vermögenswirksame Leistungen (VWL)" anlegen,
viele Arbeitgeber beteiligen sich mit Zuschüssen daran. Das Geld
überweist der Chef direkt in einen extra angelegten Sparvertrag des
Arbeitnehmers. Das kann ein Bausparvertrag, ein
Wertpapiersparvertrag, z.B. in Aktienfonds, oder eine
Lebensversicherung sein - ein einfaches Sparkonto ohne
Zusatzvereinbarung reicht nicht aus. Denn das Ersparte muss
langfristig angelegt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt der Staat die
Vermögenswirksamen Leistungen zusätzlich: Die so genannte
"Arbeitnehmersparzulage" beträgt bei Bausparverträgen 9 Prozent der
eingezahlten Beiträge bis maximal 470 Euro, zusätzlich kann hier auch
noch die Wohnungsbauprämie beantragt werden. Bei Aktienfonds liegt
die Arbeitnehmersparzulage bei 18 Prozent auf maximal 400 Euro
Einzahlung. Diese Sparzulage gewährt der Staat aber nur bis zu einem
zu versteuernden Einkommen von maximal 17.900 Euro (Alleinstehende)
bzw. 35 800 Euro (Ehepaare).
Tipp: Vermögenswirksame Leistungen können auch parallel in zwei
Verträge fließen. Wer beispielsweise einen Bausparvertrag und einen
Aktienfonds bespart, kann somit bis zu 870 Euro pro Jahr anlegen und
auf diese Summen die jeweilig gültige Arbeitnehmersparzulage
beantragen.
(Honorarfrei zum Abdruck bei Angabe der Quelle)
Dieser Tipp erscheint alle 14 Tage
   Quelle: Verband der PSD Banken e.V. (www.psd-bank.de)
Verantwortlich/Kontakt:
Olaf Willems 
Verband der PSD Banken e.V. 
Dreizehnmorgenweg 36
53175 Bonn
Tel. 0228 / 95904-92
Email:  presse@vpsd.de
Redaktion:
BrunoMedia Communication GmbH
Bonnerstraße 328
50968 Köln
Tel. 0221/ 34 80 38-11
Email:  psd@brunomedia.de

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