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Deutsches Institut für Menschenrechte

Mehr rechtliche Anerkennung und Schutz für intergeschlechtliche Menschen

Berlin (ots)

Das Recht auf Anerkennung der eigenen Geschlechtlichkeit ist ein Menschenrecht. Seine Verwirklichung ist jedoch für intergeschlechtliche Menschen in Deutschland noch keine Selbstverständlichkeit. Dies macht eine heute veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu den Lebenslagen und Sichtweisen intergeschlechtlicher Menschen und ihrer Eltern deutlich. Im Fokus der Studie steht die seit 2013 geltende Regelung, wonach bei intergeschlechtlichen Kindern der Geschlechtseintrag im Personenstand offenbleiben muss.

Aus Sicht der Betroffenen besteht hier großer rechtlicher Reformbedarf. "Das Personenstandsrecht sollte die Vielfalt der Geschlechter anerkennen und die Existenz intergeschlechtlicher Menschen sichtbar machen", empfiehlt Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Inland/Europa des Instituts. "Grundlage des Geschlechtseintrags sollte die geschlechtliche Selbstbestimmung jedes Menschen sein und nicht - wie bisher - medizinische Kriterien."

Diese Vorschläge stehen in Einklang mit nationaler wie internationaler Rechtsprechung und den Empfehlungen von internationalen Menschenrechtsgremien.

Neben personenstandsrechtlichen Reformvorschlägen empfiehlt das Institut ein zügiges klarstellendes Verbot von geschlechtsvereindeutigenden Operationen an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern. "Medizinisch nicht notwendige Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern ohne deren ausdrückliche und informierte Einwilligung sind menschenrechtlich nicht zu vertreten", stellt Follmar-Otto klar. "Der Schutz vor Diskriminierung und Gewalt aufgrund des Geschlechts ist ein Menschenrecht."

Diese Eingriffe sind in der Regel irreversibel und können schwerwiegende langfristige körperliche und psychische Leiden verursachen. Trotz der schrittweisen Änderung der medizinischen Behandlungsleitlinien hat sich die Zahl der geschlechtsverändernden Operationen bei intergeschlechtlichen Kleinkindern in den letzten 15 Jahren nicht verringert.

Ein gesetzliches Verbot medizinisch nicht notwendiger Eingriffe fordern auch verschiedene Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen, etwa der UN-Frauenrechtsausschuss. Sie haben wiederholt darauf hingewiesen, dass Deutschland seiner menschenrechtlichen Schutzpflicht nachkommen und sicherstellen sollte, dass solche Eingriffe nicht vorgenommen werden.

WEITERE INFORMATIONEN

Greta Schabram (2017): "Kein Geschlecht bin ich ja nun auch nicht." Sichtweisen intergeschlechtlicher Menschen und ihrer Eltern zur Neuregelung des Geschlechtseintrags. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte http://ots.de/EEwuX

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand
Pressesprecherin
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel.: 030 259 359-14
Mobil: 0160 966 500 83
Fax: 030 259 359-59
hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de

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