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Deutsches Institut für Menschenrechte

Zum 10. Dezember: Internationaler Tag der Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte fordert Untersuchungsausschuss mit umfassenden Befugnissen zur Aufklärung des NSA-Abhörskandals

Berlin (ots)

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Seit Bekanntwerden des massenhaften, anlasslosen Ausspähens von privaten Daten durch die NSA werden die rechtlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen des Persönlichkeitsschutzes im Internet in Deutschland heftig diskutiert. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die vor 65 Jahren verabschiedet wurde, ist dabei auch heute noch ein wichtiger Bezugspunkt. Sie enthält bereits das Recht auf Privatleben und das Kommunikationsgeheimnis. Diese Rechte sind und bleiben die zentralen Maßstäbe für die menschenrechtliche Bewertung des Abhörens von Telefonaten und des Abgreifens von Daten durch Geheimdienste.

Diese Menschenrechte sind zudem im Zivilpakt der Vereinten Nationen verbindlich festgeschrieben. Jede neue Kodifizierung des Rechts auf Privatheit im digitalen Zeitalter darf das Schutzniveau des Zivilpakts nicht unterlaufen. Die kürzlich von Deutschland und Brasilien in die UN-Generalversammlung eingebrachte Resolution zum Schutz der Privatheit, deren endgültige Annahme dieser Tage erfolgen wird, spricht hier klare Worte. Sie fordert alle Staaten auf, das Recht auf Privatheit zu achten und zu schützen. Sie sollen Maßnahmen ergreifen, um Verletzungen dieser Rechte zu beenden beziehungsweise zu verhindern. Sie müssen sicherstellen, dass die einschlägigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften und die Behördenpraxis mit ihren Verpflichtungen aus den internationalen Menschenrechtsnormen in Einklang stehen.

Diese Überprüfung steht in Deutschland aus. Der Bundestag sollte sie schnell in Gang setzen. Denn es muss geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen Nachrichtendienste von Partnerstaaten auf Kommunikation von Menschen in Deutschland zugreifen, ob deutsche Behörden daran mitwirken und wie ein effektiver Datenschutz gewährleistet werden kann. Hierzu sollte der Deutsche Bundestag einen Untersuchungsausschuss mit umfassenden Befugnissen einsetzen."

Vor 65 Jahren, am 10. Dezember 1948, wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die UN-Vollversammlung verabschiedet.

Interview mit Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember (Video) http://ots.de/KCbHn

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14 * Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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