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Deutsches Institut für Menschenrechte

Menschenrechtsinstitut empfiehlt schnelle Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt durch Deutschland

Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die heutige 10. Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen (UN-Sozialpakt) durch Uruguay. "Zu unserem Bedauern zählt Deutschland nicht zu den ersten zehn Staaten, die gezeichnet und ratifiziert haben", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Deutschland prüfe immer noch die Zeichnung und Ratifikation, obwohl es zuvor die Entstehung des Fakultativprotokolls positiv begleitet habe. "Die 10. Ratifikation ist ein guter Anlass, die innerstaatliche Prüfung schnell abzuschließen und das Fakultativprotokoll zu ratifizieren." Das Protokoll sei ein Meilenstein für die Durchsetzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte, deren Geltung Deutschland schon seit 1976 anerkannt habe, so Rudolf.

Durch das Inkrafttreten des Fakultativprotokolls in drei Monaten wird ein Individualbeschwerdeverfahren für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die im UN-Sozialpakt verbürgt sind, eingeführt. Das heißt, Einzelpersonen können sich an den für den UN-Sozialpakt zuständigen Fachausschuss wenden, wenn Sie der Meinung sind, dass ihre Rechte durch den Staat verletzt wurden. Diese Möglichkeit besteht wie bei anderen Individualbeschwerdeverfahren erst nach der Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges. Die Möglichkeit einer Individualbeschwerde ist für Menschen, die in Deutschland leben, solange versperrt, bis Deutschland das Fakultativprotokoll ratifiziert hat.

Am 10. Dezember 2008 wurde nach längeren Verhandlungen das Fakultativprotokoll verabschiedet, das dieses Beschwerdeverfahren zur Durchsetzung der im UN-Sozialpakt festgelegten Rechte vorsieht. Es ist erst dann völkerrechtlich verbindlich, wenn es zehn Staaten ratifiziert haben. Mit der heutigen Ratifikation sind es zehn Staaten: Argentinien, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Ekuador, El Salvador, Mongolei, Portugal, Slowakei, Spanien, Uruguay. Drei Monate nach der 10. Ratifikation tritt dieser völkerrechtliche Vertrag in Kraft. 42 Staaten haben das Protokoll unterdessen gezeichnet.

Heute um 11:00 Uhr a.m. (New York) hinterlegt Uruguay feierlich die Ratifikation bei den Vereinten Nationen.

Das Institut hat 2011 ein "aktuell" zum Thema veröffentlicht: Claudia Mahler: "Das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt - Warum die Ratifikation durch Deutschland notwendig ist"

Lesen Sie hier das "aktuell" 02/2011: http://ots.de/KvJRl

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14, Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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