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E-Government aus privater Hand - Vater Staat setzt auf Outsourcing

Hamburg (ots)

Bis Ende 2009 planen die Kommunen in Deutschland,
Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmen aus dem Ausland 
elektronisch anbieten zu können. Das fordert die neue 
Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union. An der Umsetzung 
hapert es jedoch: Vielen Gemeinden fehlen das nötige Know-how sowie 
die Kapazitäten, um die IT-Landschaften und Verwaltungsabläufe 
anzupassen. Rund ein Drittel aller Kommunalverwaltungen plant 
deshalb, zentrale E-Government-Aufgaben an externe Dienstleister 
auszulagern. Zwölf Prozent wollen auch Verwaltungsprozesse in die 
Hände privater Unternehmen geben. Die dafür notwendigen 
Outsourcing-Strategien unterscheiden sich dabei im Detail erheblich. 
Das ergibt die Studie Branchenkompass Public Services 2007 von Steria
Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.
Um Europas Bürgern und Unternehmern effizientere Behördendienste 
zu bieten, planen Deutschlands Verwaltungen eine engere 
Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor. Rund drei Viertel aller 
befragten Entscheider wollen künftig stärker mit IT-Dienstleistern 
und Beratungsunternehmen kooperieren. Fast die Hälfte der Gemeinden 
setzt dabei auf die Zusammenarbeit mit Unternehmen aus ihrer Region. 
Gründe dafür sind standortpolitische Erwägungen sowie der Wunsch nach
einer zuverlässigen Betreuung vor Ort. Rund ein Drittel der 
Regionalverwaltungen will Aufbau, Betrieb und Wartung ihrer 
E-Government-Portale von externen Dienstleistern betreuen lassen. 
Jede fünfte Behörde plant sogar, die Behörden-IT vollständig 
auszulagern, um die Anforderungen der EU-Richtlinie umsetzen zu 
können.
Deutlich geringer ist gegenwärtig noch die Bereitschaft, neben 
technischen Diensten ganze Verwaltungsprozesse auszulagern. Zumindest
jede zehnte Kommune in den alten Bundesländern kann sich vorstellen, 
einzelne Verfahren an Private zu delegieren. In den ostdeutschen 
Ländern will sogar jede sechste Verwaltung ihre Prozesse an 
Unternehmen auslagern. Nur ein komplettes Outsourcing der 
Verwaltungsprozesse erwägt derzeit nahezu keine Behörde.
Insgesamt will die Mehrheit der Gemeinden bei der Umsetzung der 
EU-Dienstleistungsrichtlinie auf bewährte Strukturen zurückgreifen: 
So sprechen sich 76 Prozent der Befragten für informelle 
Kooperationen aus, die bereits mit Verbänden und 
Verwaltungsinstitutionen unterhalten werden. Daneben ist immerhin die
Hälfte aller Verwaltungen bereit, sich im Rahmen von 
Projektpartnerschaften enger an Dienstleister und andere öffentliche 
Einrichtungen zu binden. Insbesondere Verwaltungen außerhalb der 
Großstädte sehen in solchen Projektpartnerschaften eine Option, um 
das E-Government zu stemmen. Jede vierte größere Kommune zeigt sich 
sogar für Kooperationen mit strategischen Partnern aufgeschlossen, 
beispielsweise in Form von Public Private Partnerships (PPPs). 
Auffallend dabei: Im Westen planen fast 30 Prozent aller 
Kommunalverwaltungen öffentlich-private Partnerschaften. In den neuen
Bundesländern sind die Berührungsängste dagegen deutlich größer: Nur 
fünf Prozent der Kommunalverwalter in Ostdeutschland wollen sich auf 
eine derartige Zusammenarbeit zwischen Staat und Privatwirtschaft 
einlassen.
Hintergrundinformationen
Für den Branchenkompass Public Services 2007 informierten im Juni und
Juli 2007 100 Top-Entscheider deutscher Groß- und Mittelstädte im 
Rahmen einer Befragung über Maßnahmen und Strategien ihrer 
Kommunalverwaltungen in Bezug auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie. 
Die Befragten sind in ihren Kommunen für die Umsetzung der Richtlinie
verantwortlich. Die Marktforschungsgesellschaft forsa führte die 
Erhebung in Telefoninterviews durch. Daneben wurden Entscheider in 
den Landesregierungen mehrerer Länder telefonisch zur Umsetzung der 
EU-Dienstleistungsrichtlinie interviewt.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie behandelt im Kern die 
Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungsanbietern im gesamten 
Gebiet der Europäischen Union. Zur Vereinfachung der Freizügigkeit 
sind verschiedene Instrumente vorgesehen, um Ausländerdiskriminierung
zu vermeiden und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Hierzu gehört 
die Einrichtung eines einheitlichen Ansprechpartners, der für den 
Niederlassungswilligen alle Verwaltungsakte bündeln soll. Hier können
Bundes-, staatliche, kommunale und berufsständische Zuständigkeiten 
betroffen sein. Zudem sollen die notwendigen Verwaltungsprozesse 
elektronisiert und auch aus der Ferne bedienbar sein. 
Mehrsprachigkeit der Verwaltungen ist eine weitere Forderung. Die 
Dienstleistungsrichtlinie befindet sich derzeit in der Bearbeitung 
beim Bundesinnen- und Bundeswirtschaftsministerium, um die 
notwendigen Gesetze und Richtlinien vorzubereiten.

Pressekontakt:

Jörg Forthmann
Faktenkontor GmbH
Telefon: (040) 227 03-7787
Fax: (040) 227 03-7961
Joerg.Forthmann@faktenkontor.de

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