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Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)

"Feuerwehren durch Arbeitszeitgestaltung in Not"
Deutscher Feuerwehrverband fordert Ausnahme bei EU-Arbeitszeitrichtlinie

Berlin (ots)

"Die Feuerwehren sollten von der
EU-Arbeitszeitrichtlinie ausgenommen werden", fordert der Deutsche 
Feuerwehrverband (DFV). Ein unlängst ergangener Beschluss des 
Europäischen Ausschusses für Beschäftigung und soziale 
Angelegenheiten zur Arbeitszeitrichtlinie führt zur Aufhebung des von
den EU-Staaten nach jahrelangem Streit gefundenen Ratskompromisses 
über die in der Europäischen Union maximal zulässige Arbeitszeit.
Hiervon sollen in Zukunft auch die Feuerwehren betroffen sein. 
"Wir beobachten diese Entwicklung mit großer Sorge", erklären Ulrich 
Behrendt, Vizepräsident des DFV, und Raimund Bücher, Vorsitzender des
Werkfeuerwehrverbands Deutschland. "Eine Umsetzung der Beschlusslage 
führt zur Aufhebung der bei den Feuerwehren üblichen flexiblen 
Arbeitszeitsysteme, die an sehr vielen Standorten auf nationalen 
Ausnahmeregelungen beruhen. Durch eine Änderung der bestehenden 
Möglichkeiten ist damit das durch die Feuerwehren gewährleistete 
flächendeckende Gefahrenabwehrsystem in Deutschland an vielen Stellen
gefährdet", warnen Behrendt und Bücher vor den Folgen der veränderten
Richtlinie.
"Die Arbeitsbelastung von Krankenhausärzten und 
Feuerwehrangehörigen ist nicht vergleichbar. Die Einsatzfrequenzen 
und -zeiten der Feuerwehrleute liegen weit unter denen von Ärzten in 
Krankenhäusern. Eine Übernahme der für Krankenhausärzte berechtigten 
Regelungen auf den Dienst von Feuerwehrangehörigen ist daher unter 
dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes nicht begründbar", erläutern 
die Experten den Hintergrund der Forderung.
Die derzeit überwiegend praktizierten Arbeitszeitmodelle mit 24 
Stunden-Diensten und Blöcken mit in der Regel jeweils achtstündiger 
Arbeitszeit, Bereitschaftszeit und Bereitschaftsruhezeit 
gewährleisten die erforderliche Sicherheit in den betreuten 
Bereichen, außerhalb von Ereignissen ohne tatsächliche 
Arbeitsleistungen in den Bereitschaftszeiten. Der 
Rund-um-die-Uhr-Schutz muss bestehen bleiben. Vergleichbares bieten 
lediglich Schichtsysteme in Richtung "Vollkonti-Betrieb" (3x8 Stunden
Arbeitzeit pro Tag), also eine deutlich größere Anzahl täglicher, 
sozial belastender Arbeitsschichten.
"Ein Wegfall der ,opt-out'-Möglichkeit würde an den meisten 
Standorten unvermeidbar zu einer Unterbesetzung der Feuerwehren 
führen, da ausgebildete Feuerwehrangehörige jetzt und auch in Zukunft
nicht auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Letztlich ergeben 
sich hieraus erhebliche Defizite in der Sicherheit", verdeutlichen 
Behrendt und Bücher.
Hintergrund zur EU-Arbeitszeitrichtlinie:
Mit der Bestätigung der Haltung des Europäischen Parlaments aus 
der ersten Lesung soll die wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Stunden 
begrenzt bleiben. Nationale Ausnahmeregelungen und damit die unter 
"opt-out" bekannte Ausnahme sollen innerhalb von drei Jahren nach 
Inkrafttreten der Arbeitszeitrichtlinie auslaufen. Bei der Anrechnung
von Bereitschaftszeit stimmte der Ausschuss dafür, dass im Prinzip 
alle Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gewertet soll.
Auch der Wegfall der "opt-out"-Regel würde die hauptberuflichen 
Feuerwehren in ihrem Bestand gefährden. Die Notwendigkeit eines 
Erhalts des an sehr vielen Standorten üblichen 24 Stunden-Dienstes im
Rahmen der in Deutschland mit § 7 Abs. 2a Arbeitszeitgesetz 
eingeführten Regelung, die in Europa als "opt-out"-Regel bekannt ist,
und damit der Erhalt einer Möglichkeit einer Wochenarbeitszeit von 
mehr als 48 Stunden für die Feuerwehren begründet sich insbesondere 
darin, das für die Aufrechterhaltung der Sicherheit in den Bereichen 
des Brandschutzes, der technischen Hilfeleistung und des 
Rettungsdienstes notwendige Maß an Flexibilität zu erhalten.
Hinweis für die Presse:
Gerne vermitteln wir Ihnen Ulrich Behrendt oder Raimund Bücher als 
Interviewpartner.

Pressekontakt:

Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Silvia Darmstädter
Telefon: 030-28 88 48 823
Fax: 030-28 88 48 809
darmstaedter@dfv.org

Original-Content von: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV), übermittelt durch news aktuell

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