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Mitteldeutsche Zeitung: zu Bleiberecht

Halle (ots)

Die sich abzeichnende Einigung zwischen Union und
SPD auf ein dauerhaftes Bleiberecht von bisher nur "geduldeten" 
Ausländern ohne geklärten Aufenthaltsstatus in Deutschland ist 
richtig. Es handelt sich um einen Personenkreis, der zwar kein Asyl 
genießt, doch auch nicht in die Herkunftsländer zurückgeschickt 
werden kann. Bürgerkrieg, Verstümmelung von Frauen oder Hungersnöte 
bilden nämlich keinen Asylgrund, verbieten zugleich aber 
"Rückführung". Da all diese Menschen gesetzlich zur Untätigkeit 
verdammt sind, werden kriminelle Einkommensformen gefördert ebenso 
wie daraus erwachsende Fremdenfeindlichkeit. Dem dauerhaften 
Bleiberecht muss deshalb die Pflicht folgen, jede menschenwürdige 
Tätigkeit anzunehmen. Das ist Voraussetzung für den dauerhaften 
Aufenthaltsstatus.

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Rückfragen bitte an:
Mitteldeutsche Zeitung
Chefredakteur
Jörg Biallas
Telefon: 0345/565-4025

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