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Mitteldeutsche Zeitung: zu Riester-Rente

Halle (ots)

Dem "Hartz-IV-Aufstocker" im Arbeitsleben folgt der
"Grundsicherungs-Aufstocker" im Ruhestand. Diese Personengruppe kann 
der Abhängigkeit selbst durch mühsam angesparte Riester-Renten nicht 
entgehen. Denn bevor Grundsicherung fließt, werden alle übrigen 
Einkünfte und so auch Riester-Renten verrechnet. Im Prinzip ist das 
richtig: Warum sollte der Steuerzahler die Grundsicherung für 
Ruheständler mit gesetzlicher Mini-Rente, aber hohen Mieteinnahmen 
finanzieren?
Fatal ist die Botschaft für Geringverdiener: Ob sie vorsorgen oder 
nicht, bleibt sich gleich, wenn Riester mit der Grundsicherung 
verrechnet wird. Daher tut Abhilfe Not: Wer lange einzahlt, muss 
Anspruch auf eine nicht verrechenbare Mindestrente erhalten. Sonst 
heißt es: Riestern? Nein danke!

Pressekontakt:

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Chefredaktion
Tel.: 0345 565 4300

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