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Mitteldeutsche Zeitung: Bundestagsbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung Sachsen-Anhalts Datenschützer von Bose bezweifelt Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes

Halle (ots)

Sachsen-Anhalts Landesdatenschützer Harald von Bose
hat Kritik an der vom Bundestag verabschiedeten 
Vorratsdatenspeicherung geübt. Der Staat sammele künftig zweckfrei 
Verbindungsdaten von der Telekom- und Internetkommunikation aller 
Bürger. "Ob das mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 
übereinstimmt, wage ich zu bezweifeln. Deshalb habe ich erhebliche 
verfassungsrechtliche Bedenken.", so von Bose in der in Halle 
erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Samstag). Die Eingrenzung des 
Zeugnisverweigerungsrechtes auf Strafverteidiger, Geistliche und 
Abgeordnete würde andere Berufsgruppen benachteiligen. Vor allem  
Journalisten bekämen jetzt ein Problem, da sich der grundgesetzliche 
Schutz der journalistischen Erkenntnisse nicht nur auf 
veröffentlichte Informationen, sondern auch auf alle Formen der 
Recherche beziehe, so von Bose weiter. "Wenn der Staat nun 
Erkenntnisse darüber sammelt, wann und mit wem ein Journalist Kontakt
hatte, ist dies eine falsche Kompetenzgrundlage." Wenn das 
Kommunikationsverhalten des Bürgers so eklatant berührt und er unter 
Generalverdacht gestellt werde, müsse man sich fragen, ob nicht auch 
ein Stück des demokratischen Fundaments durch diese informationelle 
Fremdbestimmung berührt werde. "Dass diese Entscheidung zum 
Einschnitt in Freiheitsrechte genau am 9. November als dem Tag des 
Mauerfalls getroffen wird, ist bitter."

Pressekontakt:

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Tel.: 0345 565 4300

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