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Lausitzer Rundschau: Problem Altfälle Menschenrechtsgerichtshof zur Sicherungsverwahrung

Cottbus (ots)

Deutschland ist erneut in vier Fällen wegen seiner Praxis der Sicherungsverwahrung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verurteilt worden. Das ist jedoch keine Überraschung. Denn in drei der vier Fälle ging es um die nachträgliche Verlängerung der Dauer der Unterbringung nach der Strafhaft. Die hatte der EGMR bereits in anderen Fällen vor einem Jahr als Menschenrechtsverstoß klassifiziert. Die neuen Entscheidungen dazu bestätigen diese Haltung. Die Bundesregierung hat bereits darauf und auf Kritik an der praktischen Umsetzung der Sicherungsverwahrung mit einer Reform reagiert. Sie ist mit dem Jahreswechsel in Kraft getreten und enthält auch die Abschaffung der nachträglich angeordneten Verwahrung. Genau diese ist in dem vierten jetzt gefällten Urteil als menschenrechtswidrig bezeichnet worden. Durch die inzwischen eingetretene Gesetzesänderung steht aber fest: Neue Fälle von nachträglicher Sicherungsverwahrung wird es in Deutschland nicht mehr geben, auch keine nachträgliche Verlängerung der Unterbringungsdauer. Als großes Problem werden jedoch die "Altfälle" die Justiz weiter belasten. Was soll mit diesen Verurteilten geschehen, die nach Maßstäben der Straßburger Richter inzwischen freigelassen werden müssten, von denen aber Gutachter sagen, dass sie noch immer hochgefährlich sind? Richter, die jeden dieser Einzelfälle prüfen und entscheiden müssen, sind um diese schwere Aufgabe nicht zu beneiden. Die Betroffenen klagen derweil weiter. In Straßburg stehen weitere 30 Verfahren zur Entscheidung an.

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