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Lausitzer Rundschau: Karlsruhe urteilt gegen Dreifachnamen Ein Glück

Cottbus (ots)

Das Bundesverfassungsgericht hat seinem Ruf als
Hort der Vernunft mal wieder alle Ehre gemacht. Nicht auszudenken, 
was passiert wäre, hätte das Gericht die Bildung von unbegrenzten 
Namensketten gebilligt. Herr Müller-Lüdenscheid gibt Frau 
Schulze-Piepenbrink das Ja-Wort, und schon wäre etwa Familie 
Müller-Lüdenscheid-Schulze-Piepenbrink auf dem Klingelschild zu lesen
gewesen. Eine schöne Bescherung. Aber so kommt es zum Glück nicht. 
Sicher, Persönlichkeitsrechte sind ein hohes Gut. Und es gilt, wann 
immer möglich, sie zu schützen. Aber die Selbstverwirklichung einiger
Weniger darf eben nicht so weit gehen, dass ein großer Teil der 
Allgemeinheit darunter leidet. Das hat Karlsruhe mit seinem Urteil 
klar gemacht.
Und das Gericht hat durch das Nein zu verwirrenden Kombinationen 
verhindert, dass Probleme in der praktischen Handhabung von Namen für
Behörden oder andere Menschen entstehen. Vom Spott der lieben 
Mitbürger für die Dreifachnamens-Träger mal abgesehen.
 Genau aus diesen Gründen verzeichnen in der Praxis die Standesämter 
kaum den Wunsch nach solchen Ketten. Was die Auffassung der Richter 
nur bestätigt.

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