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ADV Deutsche Verkehrsflughäfen

Fluglärmgesetz-Novelle beeinträchtigt Entwicklungschancen der deutschen Flughäfen

Berlin (ots)

Die von der Bundesregierung geplante Novellierung
des Fluglärmgesetzes von 1971 wird von der Arbeitsgemeinschaft
Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) grundsätzlich begrüßt.
Mehr als befremdet ist die ADV allerdings darüber, dass der alte
Gesetzentwurf der rot-grünen Bundesregierung mit seinen zahlreichen
handwerklichen und fachlichen Mängeln nun von der großen Koalition am
10. Februar 2006 unverändert in den Deutschen Bundestag eingebracht
werden soll.
Als Bundesverband der deutschen Flughäfen hält es die ADV für
dringend geboten, durch eine gesetzliche Festlegung von
Zumutbarkeitsgrenzen für Fluglärm Rechts- und Planungssicherheit für
Neu- und Ausbauvorhaben zu schaffen. Dieses wesentliche Ziel wird von
der Gesetzesnovelle leider nicht erreicht. Die ADV fordert daher nach
wie vor eine rechtstechnisch saubere Regelung dieser
Zumutbarkeitsgrenzen im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) als dem einschlägigen
Fachplanungsrecht.
Darüber hinaus stellt die ADV mit großer Besorgnis fest, dass die
vorgeschlagenen Lärmgrenzwerte insbesondere für Neu- und
Ausbauvorhaben über das hinausgehen, was nach den Ergebnissen der
anerkannten Lärmwirkungsforschung zum Schutz der Bevölkerung
notwendig ist. Hier wird der Luftverkehrsstandort Deutschland mit
vermeidbaren Kosten belastet.
Als weiteren erheblichen Mangel des Gesetzentwurfes wertet die
ADV, dass auch das Ziel einer Entschärfung von bestehenden
Raumnutzungskonflikten und der Vermeidung zukünftiger Lärmkonflikte
völlig verfehlt wird, da die bestehenden Ausnahmeregelungen von
Bauverboten in der Umgebung von Flughäfen nicht eingeschränkt,
sondern im Gegenteil noch ausgeweitet werden sollen.
Die ADV vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass die für
lärmbedingte Beeinträchtigungen der Nutzung des Außenwohnbereichs
geltenden Grenzwerte - wie nach der bisherigen Rechtspraxis - nicht
an denen des Gesundheitsschutzes, sondern an
entschädigungsrechtlichen Kriterien ausgerichtet werden müssen.
Auch die beabsichtigte Ungleichbehandlung von zivilem und
militärischem Fluglärm hält die ADV für wenig sachgerecht.
Bernd M. Nierobisch, Hauptgeschäftsführer der ADV:
"Der aus dem Keller des ehemals grün geführten Umweltministeriums
hervorgeholte Gesetzentwurf schafft für die deutschen Flughäfen nicht
die notwendige Rechts- und Planungssicherheit. Damit kann von einer
Absicherung der ökonomischen Perspektive der Airports keine Rede
sein. Auch wegen anderer schwerwiegender handwerklicher und
fachlicher Mängel bedarf der Entwurf dringend einer sorgfältigen
Überarbeitung in den anstehenden Ausschussberatungen. Nur so können
die angestrebten verkehrs- und umweltpolitischen Ziele der neuen
Bundesregierung tatsächlich realisiert und der Luftverkehrsstandort
Deutschland vorangebracht werden."

Pressekontakt:

Dr. Michael Schneider
ADV-Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 030 - 310118-23

Original-Content von: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen, übermittelt durch news aktuell

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