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RheinEnergie AG

Erdgaspreise steigen zum 1. April 2005

Köln (ots)

Die GEW RheinEnergie erhöht zum 1. April 2005 ihre
Erdgaspreise um netto 0,46 ct (brutto rund 0,53 Cent) pro
Kilowattstunde (kWh). Dieser Schritt ist unvermeidlich, nachdem die
Vorlieferanten des Unternehmens die Bezugspreise für die RheinEnergie
im gleichen Umfang angehoben haben. Ursache dafür ist der starke
Anstieg der Heizölpreise, der wichtigsten Referenzenergie für das
Erdgas. "Den ganzen Winter über konnten unsere Kunden zu
verhältnismäßig moderaten Preisen heizen oder Warmwasser bereiten und
kochen", so Helmut Haumann, Vorstandsvorsitzender der RheinEnergie.
"Durch unsere langfristige Einkaufspolitik und unser
Kostensenkungsprogramm haben wir so für die Kunden einen wichtigen
Beitrag zu preisgünstiger Energieversorgung geleistet, während die
meisten anderen Unternehmen bereits zum Oktober 2004 oder Januar 2005
ihre Preise deutlich angehoben haben."
Jetzt aber sei man zu der Preiserhöhung veranlasst, weil sich die
gestiegenen Bezugskosten nicht länger auffangen ließen.
Die Preiserhöhung trifft allerdings auf den Beginn des
Sommerhalbjahres, auf das nur rund 20 Prozent des Heizenergiebedarfs
entfallen. "Insofern halten sich die Auswirkungen für die Verbraucher
in Grenzen", so Haumann.
Diese Preisanpassung führt bei den Kunden je nach Tarif und
Abnahmemenge zu monatlichen Mehrkosten zwischen einem Euro
(Kleinverbrauchstarif) und 9 Euro (Einfamilienhaus mit einem
Jahresbedarf von 20.000 Kilowattstunden, Vollversorgung). Bei einer
Kölner Durchschnittswohnung ist mit einer monatlichen Mehrbelastung
von rund 6 Euro zu rechnen (jeweils inklusive Steuern und Abgaben).
Die vorgenannten Auswirkungen sind Beispiele und können je nach
individuellem Verbrauch abweichen.
Preiskopplung Öl/Erdgas für Verbraucher sinnvoll
Erdgas ist in seiner Preisentwicklung zeitversetzt an die
Wettbewerbsenergie Öl gekoppelt. Die Kopplung wurde  eingeführt, um
allen Beteiligten - Kunden und Versorgungsunternehmen - in ihren
langfristigen Vertragsbeziehungen eine berechenbare Basis der
Preisentwicklung zu geben. Die Kopplung zieht sich durch alle Stufen
der Erdgasversorgung, zeigt aber gerade beim Endverbraucher deutlich
ihren Nutzen: Wer einmal die Entscheidung zu Gunsten von Erdgas
getroffen hat, will vor einseitigen Preisänderungen geschützt sein.
Deswegen forderten seinerzeit insbesondere große
Wohnungsbaugesellschaften die Kopplung des Erdgases an das Heizöl als
Konkurrenzenergie.
Ohne diese Preisbindung hätte der Kunde nicht die Gewähr, dass der
Gaspreis immer wettbewerbsfähig ist zum Mineralöl, einem
Energieträger, der auf den weltweiten Energiemärkten frei gehandelt
wird.
Die Ölpreisbindung wird angesichts eines sich entwickelnden
Wettbewerbsmarktes zunehmend in Frage gestellt. Sie ist aus Sicht des
Verbrauchers aber nach wie vor sinnvoll:
Deutschland ist ein klassisches Energieimportland. Die Ölpreisbindung
ermöglicht langfristige Verträge, bei denen der Erdgasproduzent das
Preisrisiko (abhängig vom Erdölpreis) und der Importeur das
Mengenrisiko (abhängig vom Absatz) übernimmt.
Die Bindung an den Ölpreis stellt für den Importeur dabei ein
Sicherungsinstrument dar, dass das Erdgas dauerhaft im Wettbewerb zur
wichtigsten Alternativenergie Heizöl bestehen kann. Umgekehrt
ermöglicht der langfristig gesicherte Absatz für die Produzenten die
Erschließung neuer Vorkommen sowie Investitionen in die erforderliche
Transportinfrastruktur.
Dieser Mechanismus trägt wesentlich zur langfristigen
Versorgungssicherheit des importabhängigen europäischen und deutschen
Gasmarkts bei. Dies gilt zumal vor dem Hintergrund wachsender
globaler Nachfrage nach dem wichtigen Energieträger Erdgas.
Allgemeine Hinweise:
Für einen Teil der Kunden wird eine Anpassung der monatlichen
Abschlagsrechnungen nötig, um am Ende der Abrechnungsperiode hohe
Nachzahlungen zu vermeiden. Die betreffenden Kunden werden direkt vom
Unternehmen angeschrieben und erhalten eine genaue Mitteilung über
Höhe und Zahlungstermine des neuen Abschlags.
Alle Kunden, die eine exakte Aufteilung ihres Verbrauchs nach
altem/neuem Preis wünschen, können bis zum 15. April ihren
Zählerstand unter Angabe der Kundennummer am besten per Postkarte
(GEW Rhein-Energie AG, 50606 Köln) oder E-Mail (service@
rheinenergie.com) mitteilen. Andernfalls wird der Verbrauch anteilig
automatisch ermittelt.
Der neue Erdgaspreis gilt zunächst für die kommenden sechs Monate
bis Ende September. Während dieser Zeit werden sich die Preise für
Privatkunden nicht ändern.
In den Verträgen zwischen RheinEnergie und den Kunden ist eine
sogenannte Preisgleitklausel enthalten; die jetzige Preiserhöhung
erfolgt ausschließlich auf Basis dieser Klausel. Derzeit rufen einige
Verbraucherorganisationen zum Boykott von Preiserhöhungen der
Energielieferanten auf. Dabei beziehen sie sich auf den Pa-ragraphen
315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Dieser Paragraph findet aber in Bezug auf unsere Verträge keine
Anwendung, da die Verträge die erwähnte Preisgleitklausel gemäß den
Ölpreisentwicklungen enthalten. Nur bei willkürlichen und einseitigen
Vertragsänderungen wäre § 315 BGB wirksam. Dies ist bei der
RheinEnergie aber nicht der Fall.

Pressekontakt:

GEW RheinEnergie Unternehmenskommunikation,
Christoph Preuß, Tel. (02 21) 178-3036
presse@rheinenergie.com

Original-Content von: RheinEnergie AG, übermittelt durch news aktuell

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