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Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD: Stichtagsregelung beim Taschengeld für Heimbewohner ist ungerecht

Berlin (ots)

Zur Verabschiedung der Stichtagsregelung beim
Taschengeld für Heimbewohner durch den Deutschen Bundestag erklärt
SoVD-Präsident Adolf Bauer: Der Deutsche Bundestag hat heute mit
rot-grüner Mehrheit beschlossen, dass der Zusatzbarbetrag für
pflegebedürftige Heimbewohner, die ab dem 1. Januar 2005 ins Heim
kommen und ihre Pflegekosten selbst tragen, entfällt. Einen
Bestandsschutz gibt es nach dieser Stichtagsregelung nur für die
pflegebedürftigen und behinderten Menschen, die vor dem 1. Januar
2005 in ein Heim aufgenommen worden sind. Sie erhalten weiterhin das
zusätzliche Taschengeld von maximal 44 Euro. Dies ist eine
halbherzige Korrektur, die zu neuer Ungerechtigkeit führt. Künftig
entscheidet der Eintrittstermin in das Pflegeheim darüber, wie viel
Taschengeld ein Pflegebedürftiger erhält. Das ist ein willkürliches
Kriterium. Wer nach dem 1. Januar 2005 in ein Pflegeheim geht, wird
ein Drittel weniger Taschengeld zur Verfügung haben. Dies ist eine
schwere Enttäuschung für die betroffenen Menschen. Mit dieser
Regelung widerspricht Rot-Grün auch den eigenen Grundsätzen. Wer
Menschen zu eigenverantwortlicher Altervorsorge auffordert, ihnen im
Pflegeheim aber nur so viel Taschengeld zugesteht wie denjenigen, die
nicht vorgesorgt haben, führt die eigene Politik ad absurdum. Die
Argumentation von Rot-Grün, die Neuregelung sorge für eine
Gleichbehandlung von stationärer und häuslicher Pflege, ist nicht
stichhaltig. Denn bei häuslicher Pflege gibt es sogar höhere
Einkommensfreibeträge. Bei der häuslichen Pflege hat der
Pflegebedürftige ohnehin mehr Entscheidungsspielraum, wie er sein
verfügbares Einkommen ausgibt. Es ist daher in keiner Weise
nachvollziehbar, dass Rot-Grün nicht bereit war, dem Änderungsantrag
der Unionsfraktion zuzustimmen. Dieser sah vor, die Streichung des
Zusatzbarbetrags für alle Heimbewohner zurückzunehmen und ihn künftig
als Einkommensfreibetrag auszugestalten. Dies wäre die gerechtere
Lösung gewesen.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
ots-Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=43645

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

Original-Content von: Sozialverband Deutschland (SoVD), übermittelt durch news aktuell

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